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Document C2014/227/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7305 — TDR Capital/Delek Europe) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 227 vom 17.7.2014, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.7.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 227/19


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7305 — TDR Capital/Delek Europe)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2014/C 227/12

    1.

    Am 9. Juli 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen TDR Capital LLP („TDR“, Vereinigtes Königreich) erwirbt über das neu gegründete Unternehmen DEL Acquisitions B.V. („DEL“, Niederlande) durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Delek Europe B.V. („Delek Europe“, Niederlande).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    TDR ist eine Beteiligungsgesellschaft, die — hauptsächlich im Vereinigten Königreich — in zahlreiche Branchen investiert, darunter Sporthallen und Fitnessclubs, Dienstleistungen für unbebaute Grundstücke, Modulbau, Pubs und Restaurants, Kauf von Schuldtiteln, Rückführung von Transportpaletten und Lebensversicherung.

    Delek Europe ist die Muttergesellschaft einer Reihe von Tochtergesellschaften, über die sie in Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden in der Vermarktung von Kraftstoffen tätig ist. Ferner beliefert sie Großhändler, industrielle Kunden und Transportunternehmen in den Benelux-Staaten mit Kraftstoffen als Massengut und mit Schmierstoffen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7305 — TDR Capital/Delek Europe per Fax (Nummer +32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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