Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2014/186/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7281 — Lur Berri/PAI Partners/Labeyrie Fine Foods) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 186 vom 18.6.2014, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7281 — Lur Berri/PAI Partners/Labeyrie Fine Foods)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 186/11

1.

Am 10. Juni 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Lur Berri (Frankreich) und PAI Partners („PAI“, Frankreich) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Labeyrie Fine Foods („Labeyrie“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Lur Berri: Tierzucht und Fleischverarbeitung (insbesondere Enten zur Erzeugung von Stopflebern), Agrarproduktion, Vertrieb von Heimwerker- und Gartenbaumaterial;

—   PAI: Investmentgesellschaft;

—   Labeyrie: Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln (zum Beispiel Stopfleber, Lachs, Blinis, Tiefkühldesserts).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7281 — Lur Berri/PAI Partners/Labeyrie Fine Foods per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


Top