EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2013/379/11

Neue nationale Seiten von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 379 vom 28.12.2013, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 379/9


Neue nationale Seiten von Euro-Umlaufmünzen

(2013/C 379/11)

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1).

Image

Image

Image

Image

1 EURO-CENT

2 EURO-CENT

5 EURO-CENT

10 EURO-CENT

Image

Image

Image

Image

20 EURO-CENT

50 EURO-CENT

1 EURO

2 EURO

Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt

Ausgabedatum: Januar 2014

Kurzbeschreibung der Münzmotive: Die 1-, 2- und 5-Euro-Cent-Münzen zeigen das neue Staatsoberhaupt, Papst Franziskus, im Linksprofil. Darüber sind halbkreisförmig die Worte „CITTA DEL VATICANO“ angeordnet. Das Ausgabejahr „2014“ und das Münzzeichen „R“ befinden sich rechts.

Die 10-, 20- und 50-Euro-Cent-Münzen zeigen das Porträt des neuen Staatsoberhaupts, Papst Franziskus. Darüber sind halbkreisförmig die Worte „CITTA DEL VATICANO“ angeordnet. Das Ausgabejahr „2014“ und das Münzzeichen „R“ befinden sich rechts.

Die 1- und 2-Euro-Münzen zeigen ein Porträt des neuen Staatsoberhaupts, Papst Franziskus, mit leicht nach links gewandtem Kopf. Darüber sind halbkreisförmig die Worte „CITTA DEL VATICANO“ angeordnet. Das Ausgabejahr „2014“ und das Münzzeichen „R“ befinden sich rechts.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Randprägung der 2-Euro-Münze: 2 * in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.


(1)  Zu den nationalen Seiten der anderen Euro-Umlaufmünzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1, ABl. C 254 vom 20.10.2006, S. 6, und ABl. C 248 vom 23.10.2007, S. 8.


Top