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Document C2013/355/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.7003 — DLG/team) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 355 vom 5.12.2013, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 355/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7003 — DLG/team)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 355/11

1.

Am 25. November 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission (1) eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen DLG a.m.b.a. („DLG“, Dänemark) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die team AG („team“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

DLG ist eine dänische Agrargenossenschaft, die hauptsächlich im Kauf und in der Lieferung von Getreide, Futtermitteln, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Vormischungen, Mineralstoffen usw. an Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe tätig ist. Außerdem ist DLG auch im Energiesektor und in der Baustoffbranche vertreten,

team ist ein deutsches Unternehmen, das hauptsächlich im Energiesektor und in der Baustoffbranche tätig ist.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7003 — DLG/team per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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