Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2013/342/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.7073 — KKR/Arle Capital/Hilding Anders) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 342 vom 22.11.2013, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 342/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7073 — KKR/Arle Capital/Hilding Anders)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 342/08

1.

Am 15. November 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen KKR & Co. LP („KKR“, USA) und Arle Capital Partners Limited („Arle Capital“, Vereinigtes Königreich) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Hilding Anders Midco AB („Hilding Anders“, Schweden), das zuvor zu 100 % von Arle Capital kontrolliert wurde.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

KKR: ein breites Angebot an Dienstleistungen für private und institutionelle Anleger im Bereich der alternativen Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarktlösungen für Unternehmen einschließlich deren Portfolio-Unternehmen und Kunden,

Arle Capital: Private-Equity-Gesellschaft mit Hauptgeschäftssitz in Europa, die ein diversifiziertes Investitionsportfolio verwaltet,

Hilding Anders: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Betten, Matratzen und damit verbunden Produkten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7073 — KKR/Arle Capital/Hilding Anders per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


Top