EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2013/342/03

Aufforderung an Einzelpersonen zur Einreichung einer Bewerbung im Hinblick auf die Einrichtung einer Datenbank unabhängiger Expertinnen und Experten zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“

ABl. C 342 vom 22.11.2013, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 342/3


Aufforderung an Einzelpersonen zur Einreichung einer Bewerbung im Hinblick auf die Einrichtung einer Datenbank unabhängiger Expertinnen und Experten zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“

2013/C 342/03

Hiermit wird die Veröffentlichung einer Aufforderung an Einzelpersonen zur Einreichung einer Bewerbung im Hinblick auf die Einrichtung einer Datenbank unabhängiger Expertinnen und Experten zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (1) und seinem Spezifischen Programm (Rahmenprogramm „Horizont 2020“) sowie dem Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ („Euratom-Programm“) (zusammen als „Horizont 2020“ bezeichnet) und dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) (2) bekannt gegeben.

Informationen über die Modalitäten und die Bewerbung als Expertin/Experte aufgrund dieser Aufforderung sind über die Website des Teilnehmerportals der Europäischen Kommission erhältlich (http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/experts).


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Aufforderung wird im Vorgriff auf die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Rahmenprogramms „Horizont 2020“ veröffentlicht. Sie wird daher erst wirksam, nachdem das Rahmenprogramm „Horizont 2020“ in Kraft getreten ist. Eventuell muss dann nachgeprüft werden, ob die Bestimmungen über unabhängige Expertinnen/Experten nicht wesentlich geändert wurden. Die Veröffentlichung der Aufforderung im Vorgriff auf die Verabschiedung des Rahmenprogramms „Horizont 2020“ begründet keinerlei Forderungen an die Kommission.

(2)  Entscheidung 2008/376/EG des Rates vom 29. April 2008 über die Annahme des Forschungsfonds des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm, ABl. L 130 vom 20.5.2008, S. 7.


Top