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Document C2013/302A/01

    Juristischer Dienst — Ausschreibung der Stelle eines stellvertretenden Generaldirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 15) — Brüssel (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union) — COM/2013/10341

    ABl. C 302A vom 18.10.2013, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.10.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CA 302/1


    Juristischer Dienst

    Ausschreibung der Stelle eines stellvertretenden Generaldirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 15) — Brüssel

    (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union)

    COM/2013/10341

    (2013/C 302 A/01)

    Wer sind wir?

    Der Juristische Dienst hat die Aufgabe, die Europäische Kommission und ihre Dienststellen zu unterstützen. Seine Kernaufgaben sind dabei folgende:

    Unterstützung und Beratung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften,

    Unterstützung und Beratung zu rechtlichen Aspekten internationaler Verhandlungen,

    Unterstützung und Beratung der Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe als „Hüterin der Verträge“,

    Unterstützung und Beratung der Kommission bei der Ausübung der Durchführungsbefugnisse, die ihr vom Gesetzgeber der Union übertragen oder in den Verträgen zugewiesen werden.

    Der Juristische Dienst vertritt die Kommission vor dem Gerichtshof, dem Gericht, dem EFTA-Gerichtshof sowie den GATT- und WTO-Schiedsgerichten und allen übrigen gerichtlichen Instanzen. Die Vertretung der Kommission erstreckt sich auch auf Vorabentscheidungsverfahren. Dem Juristischen Dienst gehören Juristen aus allen Mitgliedstaaten an.

    Der Juristische Dienst untersteht unmittelbar dem Präsidenten der Kommission.

    Stellenprofil

    Der dem Generaldirektor des Juristischen Dienstes unmittelbar unterstellte stellvertretende Generaldirektor (1) hat die Aufgabe, eine eingehende Analyse zu institutionellen Fragen einschließlich etwaigen an den Verträgen vorzunehmenden Änderungen durchzuführen und zu koordinieren. Zugleich beteiligt er sich an der Erfüllung der traditionellen Aufgaben des Juristischen Dienstes — Beratung und Auftreten vor Gericht — sowie an der Entscheidungsfindung innerhalb des Dienstes und der Vorbereitung der Arbeiten des Kollegiums.

    Er ist dafür zuständig, die Analysen und Überlegungen innerhalb des Juristischen Dienstes zu organisieren und Vorschläge auszuarbeiten. Ferner trägt er die Verantwortung für die Koordinierung mit den anderen Dienststellen der Kommission, insbesondere des Generalsekretariats. Er gewährleistet einen ständigen Informationsaustausch mit den anderen Organen und den Mitgliedstaaten. Der stellvertretende Generaldirektor stellt in Rücksprache mit dem Präsidenten und den Mitgliedern des Kollegiums sicher, dass dieser Austausch auf den politischen Anstoß des Organs hin erfolgt.

    Der stellvertretende Generaldirektor ist dafür zuständig, etwaige Vorschläge der Kommission für Vertragsänderungen vorzubereiten und zu koordinieren.

    Parallel dazu analysiert er, welche Möglichkeiten im Rahmen der geltenden Verträge bestehen, das allgemeine Funktionieren des institutionellen Systems der EU, die Beziehungen zwischen dem Euro-Währungsgebiet und der gesamten EU, die Initiative für Rechtsstaatlichkeit usw. zu verbessern. Den Ausgangspunkt der Arbeiten bezüglich der institutionellen Aspekte des Euro-Währungsgebiets bilden die Schritte, die in dem von der Kommission im November 2012 angenommenen Konzept (2) beschrieben werden.

    Der stellvertretende Generaldirektor hat überdies die Aufgabe, die Reaktionen der Kommission auf andere Initiativen mit Auswirkungen auf das institutionelle Gefüge vorzubereiten. Außerdem führt er die Analysetätigkeiten durch, die die Integration zwischenstaatlicher Instrumente wie dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in das rechtliche und institutionelle System der EU ermöglichen.

    Was suchen wir?

    Der stellvertretende Generaldirektor muss

    über ausgezeichnete juristische Fachkenntnisse, nachweisliche Führungsqualitäten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verfügen;

    über sehr gute Kenntnisse der Kommissionsdienststellen, der EU-Politik und aktueller Rechtsfragen verfügen;

    ein Verständnis der Tätigkeit der Union insgesamt besitzen (Zusammenhänge zwischen Unionsrecht und innerstaatlichem Recht, Durchführung der Unionspolitik usw.);

    nachweislich über die Fähigkeit verfügen, hoch qualifiziertes Personal zu leiten;

    fähig sein, die Kommission gegenüber den Rechtsprechungsorganen der Union, nationalen und internationalen Gerichtsinstanzen sowie Schiedsgerichten schriftlich und persönlich vor Ort zu vertreten.

    Anforderungen an die Bewerber (Zulassungsbedingungen)

    Bewerben kann sich jede Person, die

    1.

    Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist;

    2.

    über folgende Qualifikation verfügt:

    a)

    abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren oder

    b)

    abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung;

    3.

    eine mindestens 15-jährige Berufserfahrung nachweisen kann, die nach dem Erwerb des Hochschulabschlusses auf einer der vorstehenden Qualifikation entsprechenden Ebene erworben wurde. Davon müssen mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (3) in einem mit dem Dienstposten in direktem Zusammenhang stehenden Bereich erworben worden sein;

    4.

    über gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 1 aus dem Jahr 1958 und ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache verfügt;

    5.

    das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht hat, das für Beamte der Europäischen Union nach dem letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts).

    Auswahl und Ernennung

    Der erfolgreiche Bewerber wird von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch: Compilation Document on Senior Officials Policy  (4)). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, vorher zu einem Assessment-Center eingeladen, das von externen Einstellungsberatern geführt wird.

    Die Einstellung erfolgt als Beamter der Besoldungsgruppe AD 15. Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen dem Statut der Beamten der Europäischen Union. Statutsgemäß müssen alle neu eingestellten Bediensteten eine neunmonatige Probezeit erfolgreich absolvieren.

    Chancengleichheit

    Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1 Buchstabe d des Beamtenstatuts.

    Bewerbungsverfahren

    Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen.

    Im Falle einer Bewerbung müssen Sie sich im Internet auf folgender Website anmelden:

    https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/

    Folgen Sie anschließend der dortigen Anleitung zu den einzelnen Verfahrensschritten.

    Die elektronische Anmeldung muss fristgerecht erfolgen (5). Wir empfehlen Ihnen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, während die Anmeldefrist abläuft. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

    Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen. Hierüber erhalten Sie die Bestätigung für das Anlegen Ihres Bewerbungskontos sowie Informationen über den Verlauf des Auswahlverfahrens. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher bitte mitzuteilen.

    Die Bewerber müssen einen Lebenslauf (als Word- oder PDF-Datei) und ein Online-Bewerbungsschreiben (maximal 8 000 Zeichen) hochladen.

    Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

    Nach Abschluss der Anmeldung erhalten die Bewerber eine Nummer. Diese Nummer ist unbedingt aufzubewahren, da sie bei den weiteren Kontakten im Verlauf des Auswahlverfahrens anzugeben ist. Mit dem Erscheinen der Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden.

    Sollten Sie keine Registrierungsnummer erhalten, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht erfasst wurde!

    Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Sie werden direkt kontaktiert und über den Stand Ihrer Bewerbung informiert.

    Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben  (6) bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses einsenden (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr zwischen der Europäischen Kommission und diesen Bewerbern erfolgt auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen ihrem Lebenslauf und ihrem Bewerbungsschreiben eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

    Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

    HR-A2-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

    Bewerbungsschluss

    Bewerbungsschluss ist der 18. November 2013. Online-Anmeldungen sind nach 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit nicht mehr möglich.


    (1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

    (2)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0777:REV1:DE:PDF.

    (3)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu diesen fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen mit kurzer Beschreibung der jeweiligen Zuständigkeiten, 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter, 3. Höhe des verwalteten Etats, 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene).

    (4)  http://ec.europa.eu/civil_service/docs/official_policy_en.pdf.

    (5)  Bis spätestens 18. November 2013, 12.00 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit.

    (6)  Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Exekutivpersonal und CCA-Sekretariat, COM/2013/10341, SC11 8/35, 1049 Brüssel, BELGIEN.


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