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Document C2013/081/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6841 — Goldman Sachs/TPG Lundy/Tulloch Homes Group Limited) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 81 vom 20.3.2013, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 81/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6841 — Goldman Sachs/TPG Lundy/Tulloch Homes Group Limited)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 81/06

1.

Am 13. März 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen The Goldman Sachs Group, Inc. („Goldman Sachs“, USA) und das Unternehmen TPG Lundy Co, L.P. („TPG Lundy“, Kaimaninseln), das letztlich von der TPG-Gruppe (USA) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Tulloch Homes Group Limited („Tulloch Homes“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Goldman Sachs: weltweit tätiges Unternehmen, das Finanzdienstleistungen in den Bereichen Investmentbanking, Wertpapiere und Anlageverwaltung erbringt,

TPG-Gruppe: weltweit tätige private Investmentgesellschaft, die eine Fondsfamilie verwaltet, die durch Übernahmen und Unternehmensumstrukturierungen Beteiligungen an unterschiedlichen Unternehmen erwirbt,

Tulloch Homes: Entwicklung und Bau von Wohnhäusern und Wohnungen im Vereinigten Königreich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6841 — Goldman Sachs/TPG Lundy/Tulloch Homes Group Limited per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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