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Document C2013/051/11

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6877 — Oiltanking GmbH/Gunvor Group Ltd/PT Oiltanking Karimun) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 51 vom 22.2.2013, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.2.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 51/18


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.6877 — Oiltanking GmbH/Gunvor Group Ltd/PT Oiltanking Karimun)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2013/C 51/11

    1.

    Am 15. Februar 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Oiltanking GmbH („Oiltanking“, Deutschland), die letztlich von der Marquard & Bahls AG kontrolliert wird, und das Unternehmen Coral Cay Pte Ltd („Coral“, Singapur), eine 100 %ige Tochter der Gunvor Group Ltd., erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen PT Oiltanking Karimun („OTK“, Indonesien). Oiltanking hält derzeit 95 % der Anteile an OTK.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Oiltanking: weltweite Tanklagerleistungen für Mineralölprodukte, Pflanzenöle, Chemikalien sowie andere Flüssigkeiten und Gase,

    Gunvor: Handel, Transport, Lagerung und Optimierung von Rohöl, raffinierten Erdölerzeugnissen und anderen Energieerzeugnissen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6877 — Oiltanking GmbH/Gunvor Group Ltd/PT Oiltanking Karimun per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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