Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2013/049/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6864 — DSE/INCJ/Solar Ventures/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 49 vom 20.2.2013, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.2.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 49/20


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.6864 — DSE/INCJ/Solar Ventures/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2013/C 49/12

    1.

    Am 12. Februar 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Diamond Solar Europe Limited („DSE“, Italien), eine 100 %ige Tochter der Mitsubishi Corporation („MC“, Japan), Innovation Network Corporation of Japan („INCJ“, Japan) und Solar Ventures S.r.l. („Solar Ventures“, Italien), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Solar Holding S.r.l. („Solar Holding“, Italien), das zurzeit von AME Ventures kontrolliert wird.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    MC: allgemeine Handelstätigkeiten in verschiedenen Branchen (z. B. Energie, Maschinenbau, Chemie, Nahrungsmittel und allgemeiner Warenhandel) tätig ist,

    INCJ: finanzielle, technologische und Führungsunterstützung für Unternehmen der nächsten Generation sowie Investitionen in innovative Vorhaben in den Bereichen Umwelt, Energie, Elektronik, IT, Unterhaltung, Kommunikation und Biotechnologie,

    Solar Ventures: Fotovoltaikbranche in Italien und darüber hinaus mit den Schwerpunktbereichen Entwicklung, Direktinvestitionen in aktive Fotovoltaikanlagen, Transaktionsdienstleistungen für Investmentfirmen, Anlagenbetrieb und administrative Dienstleistungen,

    Solar Holding: Solarstromerzeugung und Großhandel mit Solarstrom in Italien.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6864 — DSE/INCJ/Solar Ventures/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


    Top