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Document C2013/047/10
LIFE+ call for proposals 2013
LIFE+ — Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — 2013
LIFE+ — Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — 2013
ABl. C 47 vom 19.2.2013, p. 21–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 47/21 |
LIFE+ — Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — 2013
2013/C 47/10
Die Kommission fordert Rechtspersonen mit Sitz in der Europäischen Union oder in Kroatien auf, für die Auswahlrunde 2013 von LIFE+ Vorschläge einzureichen.
Anträge
Der Antragsleitfaden mit detaillierten Erläuterungen zur Zuschussfähigkeit und den Verfahren ist auf der Website der Kommission unter folgender Adresse erhältlich:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Die Vorschläge sollten ausschließlich mithilfe des Online-Tools „eProposal“ erstellt und übermittelt werden. Der Link zu „eProposal“ wird rechtzeitig auf der oben genannten Website bekannt gegeben.
Begünstigte
Die Vorschläge können von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Kroatien registrierten Rechtspersonen eingereicht werden, bei denen es sich um öffentliche und/oder private Stellen, Akteure oder Einrichtungen handelt.
Dieser Aufruf bezieht sich die nachstehenden Themen:
1. LIFE+ Nature und biologische Vielfalt
Hauptziel: Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der Funktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der Europäischen Union zu stoppen.
2. LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
Hauptziele:
— Klimawandel: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau, das eine globale Erderwärmung von mehr als 2 °C verhindert;
— Wasser: Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität durch die Entwicklung kosteneffizienter Maßnahmen, um im Hinblick auf die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) einen guten ökologischen Zustand zu erzielen;
— Luft: Erzielung einer Luftqualität, die keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und diese nicht gefährdet;
— Boden: Schutz und Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung des Bodens durch die Erhaltung der Funktionen des Bodens, die Vermeidung von Gefahren für die Böden und durch die Eindämmung von deren Folgen sowie durch die Wiederherstellung von geschädigten Böden;
— Städtische Umwelt: Beitrag zur Verbesserung der Umweltbilanz europäischer städtischer Gebiete;
— Lärm: Beitrag zur Entwicklung und Durchführung von Konzepten zum Umweltlärm;
— Chemikalien: Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit vor Risiken durch Chemikalien bis 2020 durch die Umsetzung des Chemikalienrechts, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und der thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden;
— Umwelt und Gesundheit: Entwicklung der Informationsbasis für die Umwelt- und Gesundheitspolitik (Europäischer Aktionsplan Umwelt und Gesundheit);
— Natürliche Ressourcen und Abfall: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die der nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall, der Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten, der Förderung von nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsmustern, der Vermeidung, der Verwertung und dem Recycling von Abfall dienen. Beitrag zur effizienten Umsetzung der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling;
— Wälder: Bereitstellung einer präzisen und umfassenden Basis für politikrelevante Informationen über die Wälder in Bezug auf Klimawandel (Einfluss auf das Ökosystem Wald, Minderung, Substitutionseffekte), biologische Vielfalt (grundlegende Informationen und geschützte Waldgebiete), Waldbrände, den Waldzustand und die Schutzfunktion des Waldes (Wasser, Boden und Infrastruktur) insbesondere durch ein EU-Koordinationsnetzwerk und Beitrag zum Waldbrandschutz;
— Innovation: Beitrag zur Entwicklung und Darstellung politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente, um die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie (ETAP) zu unterstützen;
— Strategische Ansätze: Förderung der effizienten Durchführung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts und Verbesserung der Wissensbasis für Umweltpolitik; Verbesserung der Umweltleistung von KMU.
3. LIFE+ Information und Kommunikation
Hauptziel: Information über und Sensibilisierung für Umweltthemen (einschließlich Waldbrandverhütung); Förderung flankierender Maßnahmen wie z. B. Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konferenzen und Schulungen (einschließlich Schulungen zum Thema Waldbrandverhütung).
EU-Kofinanzierungssätze
1. LIFE+ Natur und biologische Vielfalt
— |
Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten. |
— |
In Ausnahmefällen gilt bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume oder Arten im Rahmen der Vogel- und der FFH-Richtlinie betreffen, ein Höchstsatz von bis zu 75 %. |
2. LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
— |
Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten. |
3. LIFE+ Information und Kommunikation
— |
Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten. |
Frist
Die Projektvorschläge sind über „eProposal“ zu validieren und bei den nationalen zuständigen Behörden bis 25. Juni 2013, 16:00 Uhr Brüsseler Zeit, einzureichen. Sie werden über „eProposal“ an die nationale Behörde des Mitgliedstaats (oder Kroatiens) gerichtet, in dem der Begünstigte registriert ist. Anschließend übermitteln die nationalen Behörden die Vorschläge über „eProposal“ bis 5. Juli 2013, 23:59 Uhr Brüsseler Zeit, an die Kommission.
Haushaltsmittel
Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse im Rahmen von LIFE+ stehen im Jahr 2013 Haushaltsmittel von insgesamt 278 000 000 EUR zur Verfügung. Mindestens 50 % dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.
Für die Mittelzuweisungen an die einzelnen Länder im Jahr 2013 gelten folgende Richtbeträge:
Mitgliedstaat |
Zuweisung 2013 (EUR) |
AT |
5 378 449 |
BE |
5 789 478 |
BG |
9 216 194 |
CY |
2 693 799 |
CZ |
5 927 881 |
DK |
4 804 784 |
DE |
31 502 629 |
EE |
3 656 191 |
ES |
27 346 823 |
|
|
FI |
7 391 124 |
FR |
28 105 725 |
GR |
9 860 131 |
HU |
7 168 515 |
IE |
4 232 251 |
IT |
24 438 282 |
LT |
3 052 947 |
LU |
3 035 736 |
LV |
2 672 600 |
|
|
MT |
2 626 260 |
NL |
8 529 214 |
PL |
18 465 604 |
PT |
7 426 037 |
RO |
11 723 542 |
SE |
9 186 386 |
SI |
5 624 774 |
SK |
6 395 315 |
UK |
21 749 329 |
Insgesamt |
278 000 000 |
Gemäß der Konferenz über den Beitritt zur Europäischen Union (Kroatien, Dokument CONF-HR 17) und vorbehaltlich des Inkrafttretens des Beitrittsvertrags EU-Kroatien sowie der Einsetzung der entsprechenden Mittel in den EU-Haushalt beträgt der Richtbetrag für die Zuweisung an Kroatien 1 250 000 EUR.
Weitere Informationen
Weitere Informationen — darunter der Antragsleitfaden und die Antragsformulare — finden sich auf der LIFE-Website unter:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Außerdem kann mit den zuständigen nationalen Behörden Kontakt aufgenommen werden:
http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm