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Document C2012/218/09

Hercule II — Schulungsteil — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

ABl. C 218 vom 24.7.2012, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 218/10


HERCULE II — SCHULUNGSTEIL

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

2012/C 218/09

1.   Zielsetzung und Beschreibung

Diese Ankündigung gründet sich auf den Beschluss Nr. 878/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2007 (1) zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG zur Auflage eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (Programm Hercule II).

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf Tätigkeiten nach Artikel 1a Buchstabe b des Beschlusses über die Auflage von „Hercule II“, nämlich die Veranstaltung von Schulungen, Seminaren und Konferenzen zur Unterstützung der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen widerrechtlichen Handlungen sowie der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug.

2.   Förderungswürdige Antragsteller

Förderungswürdige Anträge können von folgenden Antragstellern eingereicht werden:

nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats oder eines nicht der Union angehörenden Staates, die die Verstärkung der Unionstätigkeit auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern;

Forschungs- und Lehranstalten, die seit mindestens einem Jahr Rechtspersönlichkeit besitzen, in einem Mitgliedstaat oder in einem nicht der Union angehörenden Staat ansässig und tätig sind und die Verstärkung der Tätigkeit der Union auf dem Gebiet des Schutzes ihrer finanziellen Interessen fördern;

gemeinnützige Einrichtungen, die seit mindestens einem Jahr Rechtspersönlichkeit besitzen und in einem Mitgliedstaat oder in einem nicht der Union angehörenden Staat rechtmäßig gegründet sind und die Tätigkeit der Union auf dem Gebiet des Schutzes ihrer finanziellen Interessen fördern.

Bei diesen nicht der Europäischen Union angehörenden Staaten handelt es sich um Beitrittsländer oder Kandidatenländer, mit denen die Europäische Union Assoziierungsabkommen geschlossen hat, nach Maßgabe dieser Abkommen oder der mit diesen Ländern abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Zusatzprotokolle über die Teilnahme an Programmen der Union.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen förderfähige Maßnahmen sollten mit der Organisation von Schulungsmaßnahmen zusammenhängen, die die Erweiterung der Wissensgrundlage, den Informationsaustausch sowie die Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken sicherstellen sollen:

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

Schulungen in Form von Konferenzen, Seminaren, Kolloquien, Sitzungen, Symposien, E-Learning, Rundtischgesprächen und Personalaustausch;

Austausch bewährter Verfahren (u. a. zur Betrugsrisikobewertung).

Der finanzielle Beitrag der EU zu den vorgeschlagenen Tätigkeiten beträgt maximal 80 % der förderfähigen Kosten.

4.   Vergabekriterien

Die Vorschläge werden anhand nachstehender Vergabekriterien bewertet:

Übereinstimmung der vorgeschlagenen Maßnahme mit den Zielen des Programms „Hercule II“;

grenzübergreifender Charakter und Mehrwert für die Europäische Union;

Grad der Vorbereitung und der Organisation der Maßnahme sowie Klarheit und Präzision der Ziele, des Konzepts (einschließlich Zeitplan) und der Planung;

Kosten-Nutzen-Verhältnis der vorgeschlagenen Maßnahme;

Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahme, d. h. die Möglichkeit, sie mit den vorgeschlagenen Mitteln tatsächlich durchzuführen;

Kostenwirksamkeit: Die Kosten des Projekts müssen den angestrebten Zielen entsprechen. Die sektor- oder grenzübergreifende Dimension des Projekts wird berücksichtigt;

ergänzender Charakter der vorgeschlagenen Maßnahme gegenüber anderen geförderten Maßnahmen;

Vereinbarkeit der Maßnahme mit den im Rahmen der politischen Prioritäten der Europäischen Union bereits laufenden bzw. vorgesehenen Arbeiten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts (insbesondere Korruption, Erweiterung der Union);

Möglichkeit der Verwertung der Ergebnisse (beispielsweise durch gezielte Verteilung), um die Zusammenarbeit und die Effizienz im Bereich Betrugsverhütung zu stärken.

5.   Haushalt

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 000 000 EUR zur Verfügung. Der Beitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

6.   Weitere Informationen

Sämtliche erforderlichen Informationen (Art der förderfähigen Maßnahmen, Zielgruppen, verfügbare Haushaltsmittel, Unterlagen) finden sich auf der Website http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/funding/training/index_de.htm

Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

Olaf-anti-fraud-training@ec.europa.eu

7.   Frist für den Eingang der Anträge

Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 25. September 2012.

Es werden nur Anträge akzeptiert, die unter Verwendung des offiziellen, ordnungsgemäß von der zu rechtsverbindlichen Verpflichtungen im Namen der antragstellenden Einrichtung befugten Person unterschriebenen Antragformulars eingereicht werden. Der versiegelte Umschlag muss deutlich lesbar folgende Aufschrift tragen:

Antrag im Rahmen des OLAF-Schulungsprogramms Hercule 2012

Der Antrag ist in zweifacher Ausführung (Original plus Kopie) auf dem Postweg an folgende Adresse zu schicken:

Europäische Kommission — Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Referat D.5 — Hercule, Pericles und Schutz des Euro

Büro JII 30 — 01/16

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Zudem ist der Finanzhilfeantrag in elektronischer Form mit allen erforderlichen Anlagen per E-Mail an folgende Mailbox zu schicken:

Olaf-anti-fraud-training@ec.europa.eu


(1)  ABl. L 193 vom 25.7.2007, S. 18.


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