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Document C2012/204/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6651 — Goldman Sachs/William C. Young/Plastipak Holdings) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 204 vom 12.7.2012, p. 43–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 204/43


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6651 — Goldman Sachs/William C. Young/Plastipak Holdings)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 204/07

1.

Am 5. Juli 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Fonds, die vom Unternehmen The Goldman Sachs Group, Inc. („Goldman Sachs“, USA) und von William C. Young beraten und verwaltet werden, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Plastipak Holdings, Inc. („Plastipak“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Goldman Sachs: weltweit tätig in den Bereichen Investment-Banking, Wertpapiergeschäfte und Anlagemanagement,

William C. Young: eine natürliche Person, die eine Reihe von Unternehmen kontrolliert,

Plastipak: Herstellung von Kunststoffgranulaten, Verpackungsbehältern und Vorformlingen aus Kunststoff sowie Recyclingverfahren zur Wiederverwertung von gebrauchten Kunststoffen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6651 — Goldman Sachs/William C. Young/Plastipak Holdings per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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