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Document C2012/110/04

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EAC/S06/12 — Vorbereitende Maßnahme: Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports (Offene Aufforderung)

    ABl. C 110 vom 17.4.2012, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.4.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 110/4


    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EAC/S06/12

    Vorbereitende Maßnahme: Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports

    (Offene Aufforderung)

    2012/C 110/04

    1.   Ziele und Beschreibung

    Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die vorbereitende Maßnahme „Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports“ gemäß dem Beschluss der Kommission zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2012 für Finanzhilfen und öffentliche Aufträge für die vorbereitende Maßnahme „Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports“ und das Pilotprojekt „Wissenspartnerschaften“ umgesetzt werden.

    Hauptziel dieser vorbereitenden Maßnahme ist die Vorbereitung künftiger EU-Maßnahmen in diesem Bereich, und zwar auf der Grundlage des Kapitels über Sport im Vorschlag für ein EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020 „Erasmus für alle“, das sich auf die Prioritäten des Weißbuchs Sport aus dem Jahr 2007 und die Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ aus dem Jahr 2011 stützt.

    Diese Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen bezweckt die Unterstützung transnationaler Projekte öffentlicher Einrichtungen oder gemeinnütziger Organisationen, um geeignete Netzwerke und „Good Practice“ in folgenden Bereichen des Sports festzustellen und zu testen:

    1.

    Bekämpfung von Spielabsprachen,

    2.

    Förderung der körperlichen Betätigung zur Unterstützung des aktiven Alterns,

    3.

    Sensibilisierungsmaßnahmen für wirksame Methoden der Sportförderung auf lokaler Ebene,

    4.

    grenzüberschreitende Breitensportwettkämpfe in benachbarten Regionen und Mitgliedstaaten.

    In der Kommission ist das Referat Sport der Generaldirektion Bildung und Kultur zuständig für die Umsetzung und Verwaltung dieser Maßnahme.

    2.   Teilnahmeberechtigung

    2.1   Antragstellende

    Projekte können nur eingereicht werden von

    öffentlichen Einrichtungen und

    gemeinnützigen Organisationen.

    Die Antragstellenden müssen

    Rechtsstatus und

    ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.

    Natürliche Personen können für diese Aufforderung keine Anträge einreichen.

    2.2   Vorschläge

    Im Rahmen dieser Aufforderung sind folgende Anträge förderfähig:

    Projektvorschläge, die auf dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten offiziellen Antragsformular eingereicht werden und allen Vorgaben entsprechen;

    Projektvorschläge, die innerhalb der in der Aufforderung festgesetzten Frist eingehen;

    Projektvorschläge, die zur Gänze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden;

    Projektvorschläge mit einem transnationalen Netz, in das Partner aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten eingebunden sind.

    3.   Mittelausstattung und Projektlaufzeit

    Für diese Aufforderung stehen über die Haushaltslinie „Vorbereitende Maßnahme — Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports“ (Artikel 15.05.20) 3 500 000 EUR zur Verfügung.

    Die EU-Kofinanzierung deckt maximal 60 % der förderfähigen Gesamtkosten ab. Mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtkosten müssen mit privaten Beiträgen dritter Parteien gedeckt werden. Die Personalkosten dürfen maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten ausmachen. Sachleistungen gelten nicht als Kofinanzierung. Je nach Anzahl und Qualität der eingereichten Projekte behält sich die Kommission das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

    Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. März 2013 beginnen und spätestens am 30. Juni 2014 abgeschlossen sein.

    Der Zeitraum für die Förderfähigkeit der Kosten entspricht der vertraglich festgelegten Projektdauer.

    4.   Einreichfrist

    Anträge sind bis spätestens 31. Juli 2012 — es gilt der Poststempel — an folgende Anschrift zu schicken:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Bildung und Kultur — Referat E3

    MADO 20/73

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    5.   Weitere Informationen

    Die übrigen Unterlagen zu dieser Aufforderung, darunter das Antragsformular und der Programmleitfaden mit den technischen und administrativen Spezifikationen, finden Sie im Internet unter folgender Adresse:

    http://ec.europa.eu/sport/preparatory_actions/doc1009_de.htm

    Die Anträge müssen den Bedingungen in den oben erwähnten Unterlagen entsprechen und sind auf den vorgesehenen Formularen einzureichen.


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