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Document C2011/321/08

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/24/11 — MEDIA 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung — i2i Audiovisual

    ABl. C 321 vom 4.11.2011, p. 8–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.11.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 321/8


    AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/24/11

    MEDIA 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

    i2i Audiovisual

    2011/C 321/08

    1.   Ziele und Beschreibung

    Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen basiert auf dem Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

    Zu den in diesem Beschluss beabsichtigten Maßnahmen zählt die Entwicklung von Produktionsvorhaben.

    Die Förderung zielt darauf ab, europäischen Produktionsunternehmen den Zugang zu Finanzierungen durch Kredit und Finanzinstitute zu erleichtern, indem ein Teil der Kosten für nachfolgende Posten kofinanziert wird:

    Versicherung audiovisueller Produktionen: Modul 1: Beteiligung am Posten „Versicherungen“ eines Produktionsbudgets;

    Fertigstellungsgarantie für die Produktion eines audiovisuellen Werkes: Modul 2: Beteiligung am Posten „Fertigstellungsgarantie“ eines Produktionsbudgets;

    Kreditfinanzierung der Produktion eines audiovisuellen Werkes: Modul 3: Beteiligung am Posten „Finanzkosten“ eines Produktionsbudgets.

    2.   Teilnahmeberechtigte Antragsteller

    Die vorliegende Bekanntmachung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Geschäftstätigkeiten zur Realisierung der oben genannten Ziele beitragen, insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen des audiovisuellen Sektors.

    Die Bewerber müssen in einem der nachfolgenden Länder niedergelassen sein:

    den 27 Ländern der Europäischen Union,

    EWR-Länder

    Schweiz und Kroatiens.

    3.   Förderfähige Maßnahmen

    Das vorgeschlagene audiovisuelle Werk muss die nachstehend genannten Bedingungen erfüllen:

    Es muss sich um eine Fiktion, Animation oder einen kreativen Dokumentarfilm handeln, die/der mehrheitlich von Unternehmen produziert wird, die in einem der am MEDIA-Programm teilnehmenden Länder niedergelassen sind.

    An der Produktion muss eine erhebliche Anzahl von Fachleuten mitwirken, die Staatsangehörige der am MEDIA-Programm teilnehmenden Länder oder in diesen wohnhaft sind.

    Die Höchstdauer der Vorhaben beträgt 30 Monate.

    Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich lediglich auf Vorhaben, die zwischen dem 1. Juli 2011 und dem 6. Juni 2012 beginnen.

    4.   Zuschlagskriterien

    Die förderfähigen Anträge/Vorhaben werden nach folgenden Kriterien bewertet:

    1.

    Projekte, die eine Förderung im Rahmen von MEDIA zur Entwicklung individueller Vorhaben in den großen Ländern erhalten und/oder Listen von Vorhaben für Länder mit geringer audiovisueller Kapazität: 25 Punkte.

    2.

    Vorhaben, die über einen Bankkredit finanziert werden: maximal 25 Punkte.

    2.1

    Kreditvertrag: 20 Punkte.

    2.2

    Ausgestellt von einem EU Kredit- und/oder Bankinstitut, das seinen Sitz in einem anderen Land als die antragstellende Produktionsfirma hat: 5 Punkte.

    3.

    Vorhaben aus Ländern mit geringer audiovisueller Kapazität: 25 Punkte.

    4.

    Projekte aus Mitgliedsländern, die der EU 2004 oder später beigetreten sind (Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien): 15 Punkte.

    5.

    Vorhaben mit europäischer Dimension: Koproduktion, an dem mehr als ein am MEDIA-Programm teilnehmendes Land beteiligt ist: maximal 10 Punkte.

    5.1

    Koproduktionsvertrag: 5 Punkte.

    5.2

    Koproduzent(en) aus Mitgliedsländern, die der EU 2004 oder später beigetreten sind, sowie Kroatien: 2 Punkte pro Koproduzent.

    5.3

    Koproduzent(en) aus Ländern mit hoher Produktionskapazität/niedriger Produktionskapazität: 1 Punkt pro Koproduzent.

    5.4

    Koproduzent(en) aus Ländern, die nicht am MEDIA-Programm teilnehmen: 0,5 Punkte pro Koproduzent.

    Die Vorhaben, welche die höchste Punktzahl auf der Grundlage der oben genannten Kriterien erzielen, werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen finanziellen Beitrag zuerkannt bekommen.

    Falls nach Abschluss des obigen Verfahrens mehrere Vorhaben die gleiche Punktzahl erreichen, wird lediglich auf diese Vorhaben das nachfolgende Kriterium angewandt:

    Internationales Vertriebspotenzial: maximal 10 Punkte.

    Durch Vertriebsverträge abgedeckte Territorien, weltweit: maximal 10 Punkte.

    Durch Vertriebsverträge abgedeckte Territorien, nicht-national: 5 Punkte.

    Nur Projekte mit Vertriebsvertrag weltweit erhalten die maximale Punktzahl 10.

    5.   Haushalt

    Der geschätzte Gesamthaushalt für die Kofinanzierung von Vorhaben beträgt 3 Millionen EUR. Der finanzielle Beitrag darf 50 %-60 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Förderbetrag liegt zwischen 5 000 und 50 000 EUR. Der Förderungshöchstbetrag wird auf 50 000 EUR pro Vorhaben begrenzt.

    6.   Frist für die Einreichung der Vorschläge

    Die Übersendung der Antragsunterlagen muss erfolgen bis zum:

    6. Januar 2012 für Projekte, die frühestens am 1. Juli 2011 begonnen haben.

    6. Juni 2012 für Projekte, die frühestens am 1. Dezember 2011 begonnen haben.

    Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:

    Exekutivagentur, Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/24/11

    z. Hd. Herrn Constantin DASKALAKIS

    BOUR 3/30

    Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

    1140 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    Es werden nur Anträge akzeptiert, die auf dem entsprechenden ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichneten Vordruck eingereicht werden.

    Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge sind unzulässig.

    7.   Zusätzliche Informationen

    Die Leitlinien zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgendem Link abgerufen werden:

    http://ec.europa.eu/media

    Die Anträge müssen die im vollständigen Wortlaut enthaltenen Bestimmungen zwingend einhalten, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden und sämtliche Anhänge und geforderten Angaben enthalten.


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