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Document C2011/174/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6229 — PAG/Mitsui/AMT JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 174 vom 15.6.2011, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6229 — PAG/Mitsui/AMT JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 174/08

1.

Am 1. Juni 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Mitsui & Co., Ltd. („Mitsui“, Japan) und das Unternehmen Penske Automotive Group, Inc. („PAG“, USA), das derzeit von Mitsui und der Penske Corporation of USA gemeinsam kontrolliert wird), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Alliance Motor Tyumen („AMT“, Russland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Mitsui: Verkauf, Vertrieb, Erwerb, Marketing und Lieferung von Produkten in Geschäftsbereichen wie Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle, Maschinen, Elektronik, Chemikalien, Rohstoffe für den Energiesektor, Lebensmittel und Einzelhandel, Lifestyle und Verbraucherservice, Verkauf von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sowie Kraftfahrzeug- und Motorradteile und -zubehör insgesamt,

PAG: Pkw-Einzelhandel, Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtfahrzeugen, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen und Verkauf und Vermittlung margenstärkerer Erzeugnisse wie Finanz- und Versicherungsprodukte für Dritte, Serviceverträge für Dritte sowie Ersatzteile und Kfz-Produkte für den Anschlussmarkt,

Penske Corporation: Transportdienstleister in einer Reihe von Marktsegmenten einschließlich Pkw-Einzelhandel, Lkw-Leasing, Transportlogistik, Herstellung von Kfz-Teilen und Profi-Motorsport,

AMT: Verkauf, Wartung und Reparatur von Lexus-Kraftfahrzeugen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6229 — PAG/Mitsui/AMT JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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