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Document C2011/041/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6060 — Citigroup/Public Sector Pension Investment Board/DP World/DP World Australia JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 41 vom 10.2.2011, p. 74–74 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 41/74


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6060 — Citigroup/Public Sector Pension Investment Board/DP World/DP World Australia JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 41/08

1.

Am 28. Januar 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Citigroup Alternative Investments LLC (USA), das der Citigroup Inc („Citigroup“, USA) angehört, der Public Sector Pension Investment Board („PSP“, Kanada) und das Unternehmen DP World Limited („DP World“, Vereinigte Arabische Emirate) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über DP World Australia Limited („DPWA“, Australien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Citigroup: weltweit tätiger Finanzdienstleistungskonzern,

PSP: staatliches Unternehmen, das gegründet wurde, um die Nettobeiträge aus dem Pensionsplan des öffentlichen Sektors anzulegen,

DP World: internationales Schifffahrtunternehmen, das im Güterumschlag tätig ist und Logistikdienste erbringt,

DPWA: Entwicklung und Betrieb von Häfen, Verwaltung von Containerterminals und Containerparks und Spedition in Australien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6060 — Citigroup/Public Sector Pension Investment Board/DP World/DP World Australia JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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