This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document C2010/312A/01
Notice of open competition EPSO/AST/111/10 — Secretaries (AST 1) — DA/DE/EN/ES/FR/MT/NL/PT/SV
Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/111/10 — Sekretärinne/Sekretäre (AST 1) — DA/DE/EN/ES/FR/MT/NL/PT/SV
Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/111/10 — Sekretärinne/Sekretäre (AST 1) — DA/DE/EN/ES/FR/MT/NL/PT/SV
ABl. C 312A vom 17.11.2010, p. 1–5
(ES, DA, DE, EN, FR, MT, NL, PT, SV)
17.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 312/1 |
BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS EPSO/AST/111/10
SEKRETÄRINNE/SEKRETÄRE (AST 1)
DA/DE/EN/ES/FR/MT/NL/PT/SV
(2010/C 312 A/01)
Sind Sie an einer Laufbahn bei der EU interessiert?
Entspricht Ihr Profil unseren Kriterien?
Reichen Sie Ihre Bewerbung ein!
Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte (1) der Funktionsgruppe Assistenz.
EPSO/AST/111/10 (AST 1)
SEKRETARIATSTÄTIGKEITEN
für folgende Sprachen:
(DA) DÄNISCH, (DE) DEUTSCH, (EN) ENGLISCH, (ES) SPANISCH, (FR) FRANZÖSISCH, (MT) MALTESISCH, (NL) NIEDERLÄNDISCH, (PT) PORTUGIESISCH, (SV) SCHWEDISCH
Dieses Auswahlverfahren dient der Bildung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union.
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt der Europäischen Union C 184 A vom 8. Juli 2010 und den auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren.
Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALT
I. |
ALLGEMEINES |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNGSTESTS |
V. |
ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN UND PRÜFUNGEN |
VI. |
RESERVELISTEN |
VII. |
BEWERBUNG |
I. ALLGEMEINES
|
DA = 35 DE = 62 EN = 98 ES = 22 FR = 86 MT = 42 NL = 27 PT = 19 SV = 23 |
||
|
Sie können sich nur für eine Sprache anmelden. Die Wahl ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen; sobald Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben, ist sie nicht mehr rückgängig zu machen. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
Die auszuübenden Tätigkeiten umfassen Folgendes:
— |
Organisation und Koordinierung von Sitzungen, einschließlich der Zusammenstellung von Arbeitsunterlagen; |
— |
Annahme, Filtern und Beantwortung von Telefonanrufen, Bearbeitung des Schriftwechsels sowie Weitergabe allgemeiner Informationen an Anrufer; |
— |
Verwaltung von E-Mail-Boxen und Funktions-Mailboxen; |
— |
Verwaltung von Terminkalendern, Kontrolle der Einhaltung von Terminen und Fristen; |
— |
allgemeine administrative Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf die Dokumentenverwaltung (Eingang, Behandlung, Follow-up und Ablage von Schriftstücken und Korrespondenz); |
— |
Vorbereitung und Verwaltung von Dienstreisen, Verwaltung der Abwesenheiten; |
— |
Präsentation und Überprüfung von Dokumenten (Layout, Formatierung, Tabellen); |
— |
Verfassen von Entwürfen für Vermerke, Schreiben und Sitzungsprotokolle (auf Sekretariatsebene); |
— |
verschiedene administrative Sekretariatstätigkeiten im Zusammenhang mit der Dokumentenverwaltung und der Informationsbeschaffung, bei denen insbesondere der Einsatz von Informationstechnologien erforderlich ist; |
— |
in den Übersetzungsdiensten sind die Sekretärinnen und Sekretäre für folgende Tätigkeiten zuständig: Eingang, Verwaltung und Abwicklung von Übersetzungsaufträgen; Vorbereitung, Verarbeitung und Fertigstellung von Schriftstücken, insbesondere mit Hilfe von Übersetzungssoftware; Pflege von Übersetzungsspeichern; Schreibarbeiten, Layout und Formatierungstätigkeiten. |
Das allgemeine Anforderungsprofil für Stellen in den EU-Organen kann im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren unter Ziffer 1.2 nachgelesen werden.
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein.
|
|||||||||
Bewerben kann sich jeder, der
|
|||||||||
|
|||||||||
2.1. |
Bildungsabschluss |
||||||||
a) |
Ein durch ein Abschlusszeugnis belegter postsekundärer Bildungsabschluss in einem Bereich, der einen direkten Bezug zur Art der Tätigkeit aufweist (siehe Abschnitt II), oder |
||||||||
b) |
ein durch ein Abschlusszeugnis belegter Sekundarschulabschluss, der Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine daran anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung, die mit der Art der Tätigkeit (s. Abschnitt II) in direktem Zusammenhang steht. Hinweis: Die gemäß Buchstabe b nachzuweisende Berufserfahrung von mindestens drei Jahren ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses. |
||||||||
2.2. |
Berufserfahrung Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt. |
||||||||
2.3. |
Sprachkenntnisse |
||||||||
|
Hauptsprache Gründliche Kenntnis der für das Auswahlverfahren gewählten Sprache: DA/DE/EN/ES/FR/MT/NL/PT/SV |
||||||||
und |
|
||||||||
|
Zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein) Ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache. |
IV. ZULASSUNGSTESTS
|
Sie werden zu den Zulassungstests eingeladen, wenn Sie nach eigenen Angaben die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen. |
|||
|
Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer Fähigkeiten und allgemeinen Kompetenzen in den Bereichen: |
|||
Test a |
Sprachlogisches Denken |
Bewertung: 0 bis 20 Punkte, erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte |
||
Test b |
Zahlenverständnis |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte |
||
Test c |
Abstraktes Denken |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte |
||
|
Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10 Punkte |
|||
Test d |
Fachliche Befähigung: Genauigkeit und Richtigkeit |
Bewertung: 0 bis 20 Punkte, erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte |
||
Test e |
Fachliche Befähigung: Sinn für Prioritäten und Organisationsfähigkeit |
Bewertung: 0 bis 20 Punkte, erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte |
||
Test f |
Fachliche Befähigung: Sekretariatstätigkeiten |
Bewertung: 0 bis 20 Punkte, erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte. |
||
|
Sprache 1: Tests a, b und c; Sprache 2: Tests d, e und f. |
V. ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN UND PRÜFUNGEN
|
Sie werden zu den Prüfungen zugelassen, wenn Sie zu den Bewerbern gehören (2), die bei den Zulassungstests am besten abgeschnitten (3) und bei jedem Test die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, und wenn Sie nach eigenen Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen.
|
||||||||||||||||||||||||
|
Sie werden zu den Prüfungen eingeladen, die sich über einen Tag erstrecken und in der Regel in Brüssel stattfinden. Im Rahmen dieser Prüfungen werden Ihre Fachkompetenzen und Ihre allgemeinen Kompetenzen auf folgenden Gebieten bewertet:
Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. Die Überprüfung der Fachkompetenzen erfolgt mittels folgender Übungen:
|
||||||||||||||||||||||||
|
Tests a und b: Sprache 2; Tests c und d: Sprache 1. |
||||||||||||||||||||||||
|
Fachkompetenzen 0 bis 30 Punkte, erforderliche Mindestpunktzahl: 15 Punkte. Allgemeine Kompetenzen 0 bis 10 Punkte für jede allgemeine Kompetenz, erforderliche Mindestpunktzahl:
|
VI. RESERVELISTEN
|
Wenn Sie zu den Bewerbern gehören (5), die bei den Prüfungen am besten abgeschnitten und bei jeder Prüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben (siehe Zahl der Plätze auf der Reserveliste, Abschnitt I Punkt 1), und wenn Sie anhand der Ihrer Bewerbung beigefügten Nachweise belegen können, dass Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen, nimmt der Prüfungsausschuss Ihren Namen in die Reserveliste auf. |
||
|
Die Listen sind nach Sprachen und Leistungsgruppen (max. 4) gegliedert; innerhalb der Leistungsgruppe sind die Namen alphabetisch geordnet. |
VII. BEWERBUNG
|
Sie müssen sich per Internet anmelden, indem Sie den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website folgen. Frist: 16. Dezember 2010 um 12.00 Uhr Brüsseler Zeit |
||
|
Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die zu den Prüfungen zugelassen wurden, werden Sie in einer späteren Phase des Verfahrens aufgefordert werden, Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (ausgedruckter und handschriftlich unterzeichneter elektronischer Bewerbungsbogen mit den entsprechenden Nachweisen) nachzureichen. Frist: Die Frist wird Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt. Modalitäten: siehe Ziffer 2.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Ergebnis den letzten Platz, werden sie alle zu den Prüfungen zugelassen.
(3) Es werden etwa 2,5-mal so viele Bewerber zu den Prüfungen zugelassen wie laut dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden. Die genaue Zahl wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) veröffentlicht.
(4) Nähere Angaben zu den zur Verfügung stehenden Tastaturen werden in der Einladung zu den Prüfungen mitgeteilt. Den Bewerbern werden die in der EU üblichen Standardtastaturen zur Verfügung gestellt.
(5) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.