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Document C2010/231/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5903 — Tech Data Europe/Brightstar Europe/Triade Holding) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 231 vom 27.8.2010, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5903 — Tech Data Europe/Brightstar Europe/Triade Holding)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 231/06

1.

Am 18. August 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Brightstar Europe Ltd („Brightstar Europe“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von Brightstar Corp. (Vereinigte Staaten von Amerika) und von Tech Data Corporation (Vereinigte Staaten von Amerika), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über einen Teil von Triade Holding B.V. („Triade Holding“, Niederlande), und das Unternehmen Tech Data Europe GmbH („Tech Data Europe“, Deutschland), kontrolliert von Tech Data Corporation (Vereinigte Staaten von Amerika), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über Teile von Triade Holding (Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Brightstar Europe: Großhandel mit (und Dienstleistungen für) Mobiltelefonausrüstungen, Tarife/Verträge und Zubehör,

Brightstar Corp.: Lieferketten- und Vertriebsdienste für im Bereich der drahtlosen Telekommunikation tätige Unternehmen,

Tech Data Corporation: Vertrieb von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie,

Tech Data Europe: Großhandel mit (und Dienstleistungen für) IT-Produkte sowie in geringerem Umfang Unterhaltungselektronik im EWR,

Triade Holding: Großhandel mit (und Dienstleistungen für) Unterhaltungselektronik, Mobiltelefonausrüstungen und -zubehör sowie in geringerem Umfang IT-Produkte.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5903 — Tech Data Europe/Brightstar Europe/Triade Holding per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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