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Document C2010/222/05
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5867 — Thomas Cook/Öger Tours) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5867 — Thomas Cook/Öger Tours) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5867 — Thomas Cook/Öger Tours) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 222 vom 17.8.2010, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/7 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5867 — Thomas Cook/Öger Tours)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2010/C 222/05
1. |
Am 10. August 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Thomas Cook AG („TC“, Deutschland), das von der Thomas Cook Group plc kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über einen Teil des Unternehmens Öger Tours GmbH („Öger Tours“, Deutschland). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5867 — Thomas Cook/Öger Tours per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).