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Document C2010/210/04

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5941 — BDMI/DuMont Venture/Learnship) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 210 vom 3.8.2010, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 210/6


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5941 — BDMI/DuMont Venture/Learnship)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2010/C 210/04

    1.

    Am 23. Juli 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bertelsmann AG („Bertelsmann“, Deutschland) und das Unternehmen Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG („DuMont“, Deutschland) erwerben über ihre jeweiligen Tochterunternehmen Bertelsmann Digital Media Investments, S.A. („BDMI“, Deutschland) bzw. DuMont Venture Holding GmbH & Co. KG („DuMont Venture“, Deutschland) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Learnship Networks GmbH („Learnship“, Deutschland).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Bertelsmann: internationales Medienunternehmen, das in den Bereichen Fernsehen und Radio, Buchverlage, Zeitschriften, Buchclubs und sonstige Medien- und Kommunikationsdienstleistungen tätig ist,

    BDMI: Risikokapitalinvestor mit weltweitem Investitionsschwerpunkt auf Unternehmen, Produkten und Handelsgesellschaften, die auf innovative Technologien für digitale Medien ausgerichtet sind,

    DuMont: Produktion und Vertrieb von Tageszeitungen und Anzeigenblättern,

    DuMont Venture: auf Unternehmen spezialisierter Risikokapitalinvestor im Bereich digitale Medien und IT,

    Learnship: Online-Sprachkurse.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5941 — BDMI/DuMont Venture/Learnship per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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