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Document C2010/137/13
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5866 — Sun Capital/Beauty Business) — Candidate case for simplified procedure Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5866 — Sun Capital/Beauty Business) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5866 — Sun Capital/Beauty Business) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 137 vom 27.5.2010, p. 28–28
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.5.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 137/28 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5866 — Sun Capital/Beauty Business)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
2010/C 137/13
1. |
Am 18. Mai 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sun Capital Partners V, L.P., das zu der Fondsgruppe Sun Capital Partners gehört („Sun Capital“, USA), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch den Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über einen Teil der Rio-Tinto-Gruppe („Rio Tinto“, Vereinigtes Königreich), genauer gesagt über das Alcan Packaging Beauty Business („Beauty Business“). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5866 — Sun Capital/Beauty Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).