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Document C2010/137/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5866 — Sun Capital/Beauty Business) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 137 vom 27.5.2010, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 137/28


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5866 — Sun Capital/Beauty Business)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 137/13

1.

Am 18. Mai 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sun Capital Partners V, L.P., das zu der Fondsgruppe Sun Capital Partners gehört („Sun Capital“, USA), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch den Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über einen Teil der Rio-Tinto-Gruppe („Rio Tinto“, Vereinigtes Königreich), genauer gesagt über das Alcan Packaging Beauty Business („Beauty Business“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sun Capital: Private-Equity-Unternehmen, das mehrere Private-Equity-Fonds verwaltet,

Beauty Business: Verpackungslösungen für die Schönheitsindustrie.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5866 — Sun Capital/Beauty Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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