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Document C2010/020/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5727 — Microsoft/Yahoo! Search Business) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 20 vom 27.1.2010, p. 32–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 20/32


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5727 — Microsoft/Yahoo! Search Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 20/08

1.

Am 15. Januar 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Microsoft Corporation („Microsoft“, Vereinigte Staaten von Amerika) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Suchmaschinengeschäft von Yahoo! Inc. („Yahoo“, Vereinigte Staaten von Amerika).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Microsoft: Konzeption, Entwicklung und Lieferung von Computersoftware und Erbringung damit verbundener Dienstleistungen auf weltweiter Ebene,

Suchmaschinengeschäft von Yahoo!: algorithmische Online-Suche im gesamten Web und suchgebundene Werbung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5727 — Microsoft/Yahoo! Search Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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