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Document C2010/010/08
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5650 — T-Mobile/Orange) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5650 — T-Mobile/Orange) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5650 — T-Mobile/Orange) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 10 vom 16.1.2010, p. 26–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 10/26 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5650 — T-Mobile/Orange)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2010/C 10/08
1. |
Am 11. Januar 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen France Télécom SA („FT“, Frankreich) und das Unternehmen Deutsche Telekom AG („DT“, Deutschland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen, indem sie ihre 100 %igen Tochtergesellschaften Orange UK bzw. T-Mobile UK in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5650 — T-Mobile/Orange per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.