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Document C2009/323/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5718 — Bregal Capital/Englefield Capital) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 323 vom 31.12.2009, p. 45–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 323/45


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5718 — Bregal Capital/Englefield Capital)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 323/11

1.

Am 21. Dezember 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bregal Capital Limited („Bregal Capital“, Vereinigtes Königreich), das von COFRA Holding AG („COFRA“, Schweiz) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Englefield Capital LLP („Englefield“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bregal Capital: auf Investitionen in Unternehmen konzentrierte Investmentgesellschaft mit beschränkter Haftung,

COFRA: Retailgeschäft, Immobilien, Finanzdienstleistungen, Anlageverwaltung und erneuerbare Energien,

Englefield: Verwaltung mehrerer Private-Equity-Fonds, die in Europa in einer Reihe von Industriezweigen in Unternehmen mittlerer Größe investieren.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5718 — Bregal Capital/Englefield Capital per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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