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Document C2009/322/07

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 — Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007—2013) — Durchführung der Programmaktionen: Aktive Bürgerinnen für Europa, aktive Zivilgesellschaft in Europa und aktive europäische Erinnerung

ABl. C 322 vom 30.12.2009, p. 19–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 322/19


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 — Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007—2013)

Durchführung der Programmaktionen: Aktive Bürgerinnen für Europa, aktive Zivilgesellschaft in Europa und aktive europäische Erinnerung

2009/C 322/07

EINLEITUNG

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf dem Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007—2013) (1). Die detaillierten Bedingungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind im Leitfaden zum Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zu finden, der im Internet auf den EUROPA-Seiten veröffentlicht ist (siehe Punkt VII). Der Programmleitfaden ist integraler Bestandteil der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

I.   Ziele

Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ verfolgt die folgenden spezifischen Ziele:

Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenbringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können,

Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und Kultur durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene fördern,

Europa den Bürgern näherbringen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert werden und gleichzeitig die Erinnerung an die Vergangenheit Europas bewahrt wird,

die Interaktion zwischen den Bürgern sowie zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft aus allen Teilnehmerländern fördern und dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt hierbei Aktivitäten, durch die engere Beziehungen zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union bereits vor dem 30. April 2004 angehörten, und denen der Mitgliedstaaten, die seither beigetreten sind, hergestellt werden sollen.

II.   Förderfähige Antragsteller

Das Programm steht allen Projektträgern offen, die ihren Sitz in einem der an dem Programm teilnehmenden Länder haben und folgenden Status besitzen:

Körperschaft des öffentlichen Rechts, oder

gemeinnützige Organisation mit Rechtsstatus (Rechtspersönlichkeit).

Da die verschiedenen Aktionen des Programms jedoch auf ein spezifisches Spektrum von Organisationen abzielen, ist im Programmleitfaden für jede Maßnahme bzw. Teilmaßnahme definiert, welche Organisationen förderfähig sind.

Folgende Länder können im Rahmen des Programms Zuschüsse erhalten:

die EU-Mitgliedstaaten (2),

Kroatien;

Albanien;

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

III.   Förderfähige Aktionen

Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterstützt Projekte, die die aktive europäische Bürgerschaft fördern.

Die vorliegende Aufforderung bezieht sich auf folgende Aktionen im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“:

Aktion 1 —   Aktive Bürger/innen für Europa

Maßnahme 1 —   Städtepartnerschaften

Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgern durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern.

Maßnahme 1.1 —   Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgern durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern. An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 25 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen, wobei jede eingeladene Gemeinde mit mindestens fünf Teilnehmern vertreten sein muss. Die Höchstdauer der Begegnung beträgt 21 Tage. Der Höchstzuschuss pro Projekt beträgt 22 000 EUR. Sollten mindestens 10 Städte an dem Projekt teilnehmen, kann ein Höchstzuschuss von 40 000 EUR pro Projekt vergeben werden. Der Mindestzuschuss beträgt 2 500 EUR.

Die Zuschüsse für Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften sind zur Kofinanzierung der Organisationskosten der gastgebenden Stadt sowie der Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer bestimmt. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet.

Maßnahme 1.2 —   Netzwerke zwischen Partnerstädten

Diese Maßnahme unterstützt die Entwicklung von Netzwerken, die im Rahmen von Städtepartnerschaften eingerichtet wurden, da diese eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer strukturierten, intensiven und vielfältigen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden spielen und dadurch zur Erzielung einer größtmöglichen Wirkung des Programms beitragen. Ein Projekt muss mindestens drei Veranstaltungen vorsehen. Es müssen Gemeinden aus mindestens vier Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 30 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 24 Monate; die Höchstdauer jeder einzelnen Veranstaltung liegt bei 21 Tagen.

Der Höchstbetrag für ein Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 150 000 EUR. Der Mindestbetrag beträgt 10 000 EUR. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet.

Maßnahme 2 —   „Bürgerprojekte“ und „flankierende Maßnahmen“

Maßnahme 2.1 —   Bürgerprojekte

Diese Maßnahme widmet sich einer wichtigen Herausforderung der Europäischen Union von heute, nämlich der Frage, wie die Kluft zwischen den Bürgern und der Europäischen Union zu überbrücken ist. Im Rahmen der Maßnahme sollen originelle und innovative Methoden erforscht werden, die geeignet sind, die Bürgerbeteiligung zu erhöhen und den Dialog zwischen den Bürgern und Bürgerinnen in Europa und den Institutionen der Europäischen Union zu fördern.

An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens fünf Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Ein Projekt muss mindestens 200 Teilnehmer umfassen. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate.

Die Höhe des Zuschusses berechnet sich auf der Basis eines ausgeglichenen und ausführlichen Planbudgets in Euro. Der Zuschuss darf den Höchstsatz von 60 % der förderfähigen Projektkosten nicht überschreiten. Der Mindestzuschuss beträgt 100 000 EUR. Der Höchstzuschuss für ein Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 250 000 EUR.

Maßnahme 2.2 —   Flankierende Maßnahmen

Diese Maßnahme dient dazu, die Qualität der im Rahmen von Aktion 1 („Aktive Bürger/innen für Europa“) eingereichten Projekte zu erhöhen. Sie unterstützt den Austausch von Erfahrungen, Fachwissen und bewährten Praktiken sowie von Aktivitäten, die zum Aufbau dauerhafter Partnerschaften und Netzwerke führen können.

An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Die Höchstdauer beträgt 12 Monate. Pro Projekt sind mindestens zwei Veranstaltungen vorzusehen.

Die Höhe des Zuschusses berechnet sich auf der Basis eines ausgeglichenen und ausführlichen Planbudgets in Euro. Der Zuschuss darf den Höchstsatz von 80 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen. Der Mindestzuschuss beträgt 30 000 EUR. Der Höchstzuschuss für ein Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 100 000 EUR.

Aktion 2 —   Aktive Zivilgesellschaft in Europa

Maßnahme 3:   Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft

Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung konkreter Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen teilnehmenden Ländern. Diese Projekte sollen für Fragen von europäischem Interesse sensibilisieren und durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Förderung des gegenseitigen Verstehens verschiedener Kulturen und zur Identifizierung gemeinsamer Werte beitragen.

An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate.

Der Zuschuss kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden, die auf unterschiedlichen Konzepten beruhen und für die jeweils spezifische Regeln gelten:

a)

Zuschüsse für „Veranstaltungsprojekte“ auf der Basis von Pauschalsätzen;

b)

Zuschüsse für „Produktions- und Realisierungsprojekte“ auf Basis der realen Kosten: Der in diesem Fall beantragte Zuschuss darf den Höchstsatz von 60 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen. Der Höchstzuschuss beträgt 55 000 EUR. Der Mindestzuschuss beträgt 10 000 EUR.

Aktion 4 —   Aktive europäische Erinnerung

Die Zielsetzung der im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte ist die Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus sowie die Verbesserung des Wissens und Verstehens heutiger und künftiger Generationen darüber, was in den Lagern und an anderen Orten der Massenvernichtung von Zivilisten stattgefunden hat und was die Gründe dafür waren.

Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate.

Der Zuschuss kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden:

a)

Zuschüsse für „Veranstaltungsprojekte“ auf der Basis von Pauschalsätzen und -beträgen;

b)

Zuschüsse für „Produktions- und Realisierungsprojekte“ auf Basis der realen Kosten: Der in diesem Fall beantragte Zuschuss darf den Höchstsatz von 60 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen. Der Höchstzuschuss beträgt 55 000 EUR. Der Mindestzuschuss beträgt 10 000 EUR.

IV.   Vergabekriterien

Qualitative Kriterien (80 % der zu vergebenden Punktzahl):

Bedeutung des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms (25 %),

Angemessenheit des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (25 %),

Auswirkungen (15 %),

Öffentlichkeitswirkung und Folgeaktivitäten (15 %).

Quantitative Kriterien (20 % der zu vergebenden Punktzahl):

Geografische Auswirkungen (10 %),

Zielgruppe (10 %).

V.   Mittelausstattung

Für 2010 vorgesehene Mittel für folgende Aktionen

Aktion 1 Maßnahme 1.1

Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

7 000 000 EUR

Aktion 1 Maßnahme 1.2

Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten

5 165 000 EUR

Aktion 1 Maßnahme 2.1

Bürgerprojekte

1 500 000 EUR

Aktion 1 Maßnahme 2.2

Flankierende Maßnahmen

1 535 000 EUR

Aktion 2 Maßnahme 3

Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft

3 400 000 EUR

Aktion 4

Aktive europäische Erinnerung

1 800 000 EUR

VI.   Antragsfristen

Aktionen

Einreichungsfrist

Aktion 1 Maßnahme 1.1

Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

1. Februar

1. Juni

1. September

Aktion 1 Maßnahme 1.2

Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten

1. Februar

1. September

Aktion 1 Maßnahme 2.1

Bürgerprojekte

1. Juni

Aktion 1 Maßnahme 2.2

Flankierende Maßnahmen

1. Juni

Aktion 2 Maßnahme 3

Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft

15. Februar

Aktion 4

Aktive europäische Erinnerung

30. April

Fällt das Ende der Einreichungsfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt. Dies ist von den Antragstellern bei der Planung der Antragstellung zu berücksichtigen.

Die Anträge sind an folgende Postanschrift zu senden:

EACEA

Abteilung P7 Bürgerschaft

Anträge „Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften“

Avenue du Bourget 1 (BOUR 01/17)

1140 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die über das vollständig ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnete offizielle Antragsformular eingereicht werden.

Anträge, die per Fax oder direkt per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.

VII.   Weitere Informationen

Die detaillierten Bedingungen zur Einreichung von Projektvorschlägen und Antragsformularen finden sich im Leitfaden zum Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, der auf folgenden Websites zur Verfügung steht:

Generaldirektion Bildung und Kultur:

http://ec.europa.eu/citizenship/index_en.html

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur:

http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm


(1)  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 32.

(2)  Die 27 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.


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