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Document C2009/315/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5685 — Louis Dreyfus/Fin Lov/SBM/Mangas Gaming) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 315 vom 23.12.2009, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 315/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5685 — Louis Dreyfus/Fin Lov/SBM/Mangas Gaming)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 315/04

1.

Am 14. Dezember 2009 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 dieser Verordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Louis Dreyfus S.A.S. („LD“, Frankreich), Financières Lov S.A.S. („Fin Lov“, Frankreich) und Société Anonyme des Bains de Mer et du Cercle des Etrangers à Monaco („SBM“, Monaco) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch den Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Mangas Gaming S.A.S. („MG“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

LD: Handel mit Getreide, Grundstoffen (u. a. Reis, Zucker, Ethanol, Kaffee, Baumwolle, Zitrusfrüchte, Ölsaaten), Energie und Immobilien,

Fin Lov: Zur Lov Group gehörende Holdinggesellschaft. Lov Group ist in erster Linie in den Bereichen audiovisuelle Produktion, Hotelgewerbe, Online-Spiele (über MG), Energie und Musikwerbung im Internet tätig,

SBM: Hotelgewerbe, Gaststättengewerbe, Casinos und Immobilien sowie Online-Spiele durch die Beteiligung an MG,

MG: Online-Spiele.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5685 — Louis Dreyfus/Fin Lov/SBM/Mangas Gaming per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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