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Document C2009/280/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5713 — Altor/Pharmacy Company Sweden 1 AB und Pharmacy Company Sweden 8 AB) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 280 vom 20.11.2009, p. 32–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.11.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 280/32


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5713 — Altor/Pharmacy Company Sweden 1 AB und Pharmacy Company Sweden 8 AB)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2009/C 280/12

    1.

    Am 13. November 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Altor Fund III GP Limited (als General Partner von Altor Fund III (No 1) Limited Partnership, Altor Fund III (No 2) Limited Partnership und als Investmentmanager von Altor Fund III (No 3) Limited, Kanalinseln) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Aktien die alleinige Kontrolle über Pharmacy Company Sweden 1 AB und Pharmacy Company Sweden 8 AB (Schweden).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Altor Fund III ist ein Private-Equity-Investmentfonds. Altor Fund umfasst drei Private-Equity-Fonds und deren Unternehmensportfolios. Die drei Private Equity Funds (Altor 2003 Fund, Altor Fund II und Altor Fund III) investieren schwerpunktmäßig im mittleren Marktsegment der nordischen Region in einer Vielzahl von Industriezweigen,

    Pharmacy Company Sweden 1 AB und Pharmacy Company 8 AB sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der schwedischen staatlichen Aktiengesellschaft Apoteket AB, die das Exklusivrecht für den Arzneimittelvertrieb auf dem schwedischen Markt besitzt.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5713 — Altor/Pharmacy Company Sweden 1 AB und Pharmacy Company Sweden 8 AB per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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