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Document C2009/232/05

MEDIA 2007 — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/20/09 — Förderung der Entwicklung von Produktionsprojekten — Spielfilm, kreativer Dokumentarfilm und Animation — Einzelprojekte, Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage

ABl. C 232 vom 26.9.2009, p. 7–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/7


MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/20/09

Förderung der Entwicklung von Produktionsprojekten — Spielfilm, kreativer Dokumentarfilm und Animation — Einzelprojekte, Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage

2009/C 232/05

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Eines der Ziele dieses Programms ist es, die Entwicklung von Produktionsprojekten, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind, von unabhängigen Produktionsunternehmen vorgestellt werden und den folgenden Kategorien angehören, durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung zu fördern: Spielfilme, kreative Dokumentarfilme und Animationen.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben angeführten Ziele zu erreichen, und insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen.

Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

EFTA-Länder, die Schweiz und Kroatien.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Entwicklungsmaßnahmen für folgende audiovisuelle Werke (Einzelwerke oder Serien) sind förderfähig:

für die kommerzielle Verwertung bestimmte Spielfilmprojekte mit einer Dauer von mindestens 50 Minuten;

für die kommerzielle Verwertung bestimmte kreative Dokumentarfilme mit einer Dauer von mindestens 25 Minuten (Dauer je Episode bei Serien);

für die kommerzielle Verwertung bestimmte Animationsprojekte mit einer Dauer von mindestens 24 Minuten.

Entwicklungs- und Produktionsmaßnahmen für folgende Werkkategorien sind nicht förderfähig:

Live-Aufnahmen, Fernsehgewinnspiele, Talkshows, Reality-Shows oder Bildungs-, Lehr- und Anleitungsprogramme;

Dokumentarfilme zur Förderung des Fremdenverkehrs, Blicke hinter die Kulissen, Berichte, Tierfilme, Nachrichtenprogramme und „Doku-Soaps“;

Projekte, die direkt oder indirekt für Botschaften werben, die den politischen Zielen der Europäischen Union zuwiderlaufen, wie z. B. Projekte, die den Interessen der öffentlichen Gesundheit (Alkohol, Tabak oder Drogen), der Achtung der Menschenrechte, der Sicherheit der Bevölkerung, der Meinungsfreiheit usw. entgegenstehen;

Gewalt und/oder Rassismus fördernde Projekte und/oder solche mit pornografischem Inhalt;

Werke werblicher Natur;

institutionelle Produktionen, die für bestimmte Organisationen oder ihre Tätigkeiten werben.

Die Aufforderung 20/09 sieht zwei Fristen vor: Um innerhalb der 1. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem Veröffentlichungstermin der Aufforderung und dem 27. November 2009 bei der Agentur eingereicht werden. Um innerhalb der 2. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem 28. November 2009 und dem 12. April 2010, dem Endtermin der Aufforderung, bei der Agentur eingereicht werden.

Die Projektdauer ist beschränkt: höchstens bis zum Eintritt in die Produktionsphase des Projekts oder, wenn die folgenden Termine früher liegen, bis zum 30. Juni 2012 bei innerhalb der ersten Frist eingereichten Anträgen und bis zum 30. November 2012 bei innerhalb der zweiten Frist eingereichten Anträgen.

4.   Vergabekriterien

Auf Grundlage der folgenden Gewichtung werden bis zu 100 Punkte vergeben:

 

Für Einzelprojekte

Kriterien, die sich auf das Antrag stellende Unternehmen beziehen (40 Punkte).

Qualität der Entwicklungsstrategie (10)

Stimmigkeit des Entwicklungsbudgets (10)

Qualität der Finanzierungsstrategie (10)

Qualität der Vertriebsstrategie (10)

Kriterien, die sich auf das eingereichte Projekt beziehen (60 Punkte).

Qualität des Projekts (40)

Potenzial für die Produktion und Durchführbarkeit des Projekts (10)

Potenzial für den europäischen und internationalen Vertrieb (10)

 

Für Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage

Kriterien, die sich auf das Antrag stellende Unternehmen beziehen (60 Punkte).

Entwicklungs- und Produktionskapazität des Unternehmens auf europäischer Ebene (15 Punkte für Slate Funding — 30 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)

Qualität der Entwicklungsstrategie und Stimmigkeit des Entwicklungsbudgets (15 Punkte für Slate Funding — 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)

Qualität der Finanzierungsstrategie (15 Punkte für Slate Funding — 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)

Qualität der Vertriebsstrategie (15 Punkte für Slate Funding — 10 Punkte für Slate Funding 2nd Stage)

Kriterien, die sich auf das eingereichte Projekt beziehen (40 Punkte).

Qualität des Projekts (10)

Potenzial des kreativen Teams (10)

Potenzial für die Produktion und Durchführbarkeit des Projekts (10)

Potenzial für den europäischen und internationalen Vertrieb (10)

5.   Mittelausstattung

Insgesamt sind Mittel in Höhe von 17 Mio. EUR verfügbar. Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die für ein Einzelprojekt gewährt werden kann, liegt zwischen 10 000 EUR und 60 000 EUR; eine Ausnahme bilden Animationen in Spielfilmlänge, die zur Vorführung in Kinos bestimmt sind, mit einem Höchstbetrag von 80 000 EUR. Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten (60 % bei Projekten, die für die Entfaltung der kulturellen Vielfalt in Europa von Bedeutung sind).

Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die für Slate Funding und Slate Funding 2nd Stage gewährt werden kann, liegt zwischen 70 000 EUR und 190 000 EUR. Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten.

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu verteilen.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) bis spätestens 27. November 2009 bzw. 12. April 2010 (siehe Punkt 3) unter folgender Anschrift eingereicht werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA

Mr. Constantin Daskalakis

BOUR 3/30

Avenue du Bourget 1

1140 Brussels

BELGIUM

Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten.

Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Weitere Informationen

Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/media

Die Anträge müssen den Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.


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