EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2009/209/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5613 — Piraeus Bank/BNP Paribas/Greek JV/Swiss JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 209 vom 4.9.2009, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5613 — Piraeus Bank/BNP Paribas/Greek JV/Swiss JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 209/05

1.

Am 25. August 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Piraeus Bank SA („Piraeus Bank“, Griechenland) und das Unternehmen BNP Paribas SA („BNPP“, Frankreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen Piraeus Wealth Management AEPEY („Greek JV“, Griechenland) und Piraeus Wealth Management (Schweiz) SA („Swiss JV“, Schweiz).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Piraeus Bank: Eine an der Athener Börse notierte Bank, die in Griechenland und in einer Reihe südosteuropäischer Länder tätig ist,

BNPP: Eine französische Bankengruppe, die im Privat- und Firmenkundengeschäft, in der Vermögensverwaltung und im Bereich Investmentbanking tätig ist,

Greek JV: Zusammenlegung der von der Abteilung „Vermögensverwaltung“ der Piraeus Bank und der griechischen Zweigstelle der BNPP-Vermögensverwaltung in Griechenland ausgeführten Vermögensverwaltungstätigkeiten; Ausrichtung auf die nationalen Vermögensverwaltungsdienste in Griechenland,

Swiss JV: Ein Unternehmen, das internationale Vermögensverwaltungsdienste insbesondere für vermögende griechische Investoren anbieten wird.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5613 — Piraeus Bank/BNP Paribas/Greek JV/Swiss JV per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


Top