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Document C2009/132/07

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen im Rahmen des mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien ( Sicheres Internet ) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 132 vom 11.6.2009, p. 10–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.6.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 132/10


    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen im Rahmen des mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien („Sicheres Internet“)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2009/C 132/07

    1.

    Gestützt auf den Beschluss Nr. 1351/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien (1) („Sicheres Internet“) fordert die Europäische Kommission hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen auf, die für eine Finanzierung im Rahmen dieses Programms in Betracht kommen.

    Das Programm „Sicheres Internet“ sieht vier Aktionsbereiche vor:

    a)

    Sensibilisierung der Öffentlichkeit

    b)

    Bekämpfung illegaler Inhalte und Bekämpfung schädlichen Online-Verhaltens

    c)

    Förderung eines sichereren Online-Umfelds

    d)

    Aufbau einer Wissensbasis

    „Sicheres Internet“ ist der Nachfolger des Programms „Mehr Sicherheit im Internet“ (2005-2008).

    2.

    Im Einklang mit Artikel 3 des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Europäische Kommission ein Arbeitsprogramm (2) erstellt, das die Grundlage für die Durchführung des Programms im Jahr 2009 bildet. Das Arbeitsprogramm enthält nähere Angaben zu den Zielen, den Prioritäten, der vorläufigen Mittelausstattung und der Art der Aktionen, die Gegenstand der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind, sowie zu den Teilnahmebedingungen.

    3.

    Hinweise zur Ausarbeitung und Einreichung der Vorschläge sowie zum Bewertungsverfahren finden sich im Leitfaden für Antragsteller (3).

    Die entsprechenden Unterlagen sind ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bei der Europäischen Kommission unter folgender Anschrift erhältlich:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien

    Sicheres Internet

    EUFO 1195

    Rue Alcide de Gasperi

    2920 Luxembourg

    LUXEMBOURG

    E-Mail: saferinternet@ec.europa.eu

    Telefax: +352 4301-34079

    Web: http://ec.europa.eu/saferinternet

    4.

    Vorschläge können zu den weiter unten genannten Teilen der Aufforderung eingereicht werden. Antragsteller, die Vorschläge zu mehreren Teilen der Aufforderung einzureichen beabsichtigen, sollten die Vorschläge zu den verschiedenen Teilen getrennt einreichen.

    5.

    Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden als Beitrag der Gemeinschaft vorläufige Mittel in Höhe von insgesamt 9,333 Mio. EUR aus dem Haushalt 2009 bereitgestellt. Zur Realisierung des Ziels einer vollständigen Abdeckung des integrierten europäischen Netzes von Safer-Internet-Zentren kann das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 zur Verfügung stehende Budget durch Mittel aus dem Haushalt 2010 aufgestockt werden – vorbehaltlich der Annahme des Haushaltsplans 2010 durch die Haushaltsbehörde und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln. Sollte eine Erhöhung der Mittel beschlossen werden, wird dies vor dem in dieser Aufforderung genannten Schlusstermin der Fall sein.

    Die Gewährung von Finanzhilfen für Projekte im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt auf der Grundlage von Finanzhilfevereinbarungen.

    Im Anschluss an die Bewertung der Vorschläge wird eine Liste der Projekte erstellt, für die eine Finanzhilfe gewährt werden soll. Diese Liste kann ergänzt werden durch eine Reserveliste von Projekten ausreichender Qualität, die finanziert werden können, sofern noch Haushaltsmittel verfügbar sind.

    6.

    Vorschläge im Rahmen dieses Arbeitsprogramms können eingereicht werden von juristischen Personen, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben. Beteiligen können sich außerdem juristische Personen mit Sitz in einem der EFTA-Staaten, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind (Island, Liechtenstein, Norwegen).

    Teilnehmen können ferner – unter den in Artikel 2 des Programmbeschlusses (4) genannten Bedingungen – juristische Personen mit Sitz in anderen Ländern, sofern eine entsprechende bilaterale Vereinbarung unterzeichnet wird. Falls Vorschläge von jurischen Personen aus diesen Ländern für die Gewährung einer Finanzhilfe ausgewählt werden, wird die Finanzhilfevereinbarung erst dann geschlossen, wenn die notwendigen Schritte für den Beitritt des betreffenden Landes zum Programm – in Form der Unterzeichnung einer bilateralen Vereinbarung – getätigt wurden. Aktuelle Informationen darüber, welche Länder am Programm teilnehmen, werden auf der Internetseite des Programms veröffentlicht: http://ec.europa.eu/saferinternet

    Juristische Personen mit Sitz in anderen Nicht-EU-Staaten als den oben genannten sowie internationale Organisationen können sich auf eigene Kosten an allen Vorhaben beteiligen.

    Juristische Personen mit Sitz in Russland können an Aktion 1.1 (Safer-Internet-Zentren) dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unter den im Arbeitsprogramm genannten Bedingungen teilnehmen.

    Teil 1:   Teile der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

    Aktion 1 und Aktion 2:   SENSIBILISIERUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND BEKÄMPFUNG ILLEGALER INHALTE UND BEKÄMPFUNG SCHÄDLICHEN ONLINE-VERHALTENS

    7.

    Kennnummer 1.1 – INTEGRIERTES NETZ: SAFER-INTERNET-ZENTREN

    Im Rahmen des Programms wird die Einrichtung von Safer-Internet-Zentren in ganz Europa gefördert. Ziel ist es, die einschlägigen Aktivitäten zu koordinieren, eine Vielzahl von Akteuren zusammenzubringen und auf diese Weise den Wissenstransfer zu erleichtern und sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden.

    Alle Safer-Internet-Zentren werden in enger Zusammenarbeit mit sämtlichen relevanten Akteuren auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene Maßnahmen zur Sensibilisierung von Eltern, Betreuern, Lehrern und Kindern durchführen. Dabei wird es um Probleme gehen, die sich im Zusammenhang mit für Kinder ungeeigneten Inhalten stellen. Als Beispiele genannt seien hier Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Bullying und Belästigung, Nutzung von Peer-to-Peer-Diensten, Breitbandvideos, Sofortnachrichten, Chatrooms, Websites zur sozialen Vernetzung sowie der Zugang zu Inhalten und interaktiver Information und Kommunikation im Zuge der raschen Verbreitung von Internet, Mobiltelefonen und Spielkonsolen bei Kindern. Die entsprechenden Maßnahmen sollten auch die in diesem Zusammenhang relevanten Aspekte des Verbraucherschutzes, des Datenschutzes, der Information und der Netzsicherheit (Viren/Spam) berücksichtigen.

    Darüber hinaus sollten die Safer-Internet-Zentren Telefondienste einrichten, und zwar in Form von a) „Hotlines“, bei denen die breite Öffentlichkeit illegale Inhalte melden kann, sowie von b) „Helplines“, die Eltern und Kinder in Fragen beraten, die sich im Zusammenhang mit schädlichen Kontakten („Grooming“), schädlichem Verhalten („Cyber-Bullying“), schädlichen Inhalten und unangenehmen oder beängstigenden Erfahrungen bei der Nutzung von Online-Technologien stellen.

    Die Aufgaben der Safer-Internet-Zentren werden im Arbeitsprogramm näher erläutert.

    Die förderfähigen Kosten können zu 50 % (im Falle von öffentlichen Stellen, KMU und Non-Profit-Organisationen bis zu 75 %) bezuschusst werden.

    8.

    Kennnummer 1.2 – INTEGRIERTES NETZ: EUROPAWEITE KOORDINIERUNG DER SAFER-INTERNET-ZENTREN

    Im Interesse einer optimalen europaweiten Zusammenarbeit und einer maximalen Wirkung der Sensibilisierungsmaßnahmen und der Hotline- und Helpline-Dienste kann im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 auch ein Netz-Koordinator zur logistischen und infrastrukturellen Unterstützung der Safer-Internet-Zentren eingesetzt werden. Dies wäre der Sichtbarkeit auf europäischer Ebene, der Kommunikation und dem Erfahrungsaustausch und somit der kontinuierlichen Nutzbarmachung der gewonnenen Erfahrungen förderlich.

    Die Aufgaben des Netz-Koordinators werden im Arbeitsprogramm näher erläutert. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Aufgaben in den Bereichen Sensibilisierung, Hotlines und Helplines werden im Arbeitsprogramm spezifische Aufgaben für die einzelnen Bereiche definiert.

    Zusätzlich zu den spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Koordinierung des jeweiligen Bereichs wird der Netz-Koordinator folgende Aufgaben wahrzunehmen haben:

    Bereitstellung eines einheitlichen, umfassenden Web-Portals, durch das Sensibilisierungs-, Hotline- und Helpline-Aktivitäten größere Sichtbarkeit erlangen, sowie einer Sammlung einschlägiger Informationen und Quellen, wie Informationsdiensten, Artikeln, monatlichen Newslettern usw.;

    europaweite Verbreitung von Statistiken und Informationen über Sensibilisierungs-, Helpline- und Hotline-Aktivitäten sowie der Ergebnisse der Aktivitäten des Netzes;

    Aufbau einer Governance-Struktur für das Netz;

    europaweite Koordinierung der Jugendgremien der Safer-Internet-Zentren und Organisation eines europäischen Treffens der Mitglieder der Gremien der Safer-Internet-Zentren;

    Koordinierung der von Safer-Internet-Zentren organisierten regionalen Treffen.

    Die Gesamtkoordinierung und die spezifischen Koordinierungsaufgaben werden Gegenstand einer einzigen Finanzhilfevereinbarung sein.

    Es kann ein gemeinsamer Vorschlag eingereicht werden, an dem allerdings nicht mehr als drei verschiedene Organisationen beteiligt sein dürfen.

    Die förderfähigen direkten Kosten (siehe Muster-Finanzhilfevereinbarung) werden zu 100 % bezuschusst, indirekte Kosten (Gemeinkosten) werden nicht bezuschusst.

    Aktion 3:   FÖRDERUNG EINES SICHEREREN ONLINE-UMFELDS

    9.

    Kennnummer 3.1 – THEMATISCHES NETZ: NRO-NETZ FÜR DEN SCHUTZ VON KINDERN IM INTERNET

    Erbeten werden Vorschläge zur Einrichtung eines thematischen Netzes europäischer Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Rechte und das Wohl von Kindern einsetzen. Ziel ist die Erarbeitung eines abgestimmten Ansatzes im Wege eines Austauschs von Erfahrungen und Best Practices sowie der Entwicklung gemeinsamer Strategien. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass in der Debatte über Internet und neue Medien in Europa wie auch in den einschlägigen internationalen Foren den Bedürfnissen von Kindern Rechnung getragen wird.

    Bei thematischen Netzen werden bestimmte förderfähige Kosten (direkte Kosten im Zusammenhang mit der Koordinierung und Implementierung des Netzes) zu 100 % bezuschusst.

    Aktion 4:   AUFBAU EINER WISSENSBASIS

    10.

    Kennnummer 4.1 – PROJEKT ZUR ERWEITERUNG DER WISSENSBASIS: ONLINE-VIKTIMISIERUNG VON KINDERN

    Eingereicht werden sollen Vorschläge für ein Projekt zur Erweiterung der Wissensbasis, das darauf abzielt, mehr Erkenntnisse über den sexuellen Missbrauch von Kindern im Online-Umfeld zu gewinnen, insbesondere über Online-„Grooming“ (Kontaktaufnahme zu einem Kind mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs). Das Projekt soll Erkenntnisse liefern, die in die politische Entscheidungsfindung, in die Arbeit mit Kindern und in Sensibilisierungsmaßnahmen einfließen können, und Anregungen für Themen künftiger Maßnahmen und Studien geben. Dies dürfte den Schutz von Kindern stärken und zur Formulierung wirksamerer präventiver Strategien beitragen.

    Das Projekt könnte der Viktimisierung von Kindern im Online-Umfeld gewidmet werden: Ermittlung der Gruppen von Kindern, die am stärksten durch Online-Missbrauch gefährdet sind; Untersuchung der psychosozialen Folgen von Online-Viktimisierung für Kinder, angefangen beim Zugang zu potenziell schädlichem Material (etwa Material mit sexuellem und/oder gewalttätigem Inhalt) bis hin zum Missbrauch.

    Im Rahmen des Projekts sollten alters- und geschlechtsabhängige Verhaltensunterschiede aufgezeigt, der Zusammenhang zwischen der Sexualität von Jugendlichen und Online-„Grooming“ untersucht und Profile riskanten Online-Verhaltens verschiedener Gruppen von Kindern erstellt werden.

    Die Projektmethodik sollte einen qualitativen Ansatz unter Einbeziehung von Kindern umfassen, die schon einmal Opfer von Online-Missbrauch wurden.

    Die förderfähigen direkten Kosten (siehe Muster-Finanzhilfevereinbarung) von Projekten zur Erweiterung der Wissensbasis werden zu 100 % bezuschusst, indirekte Kosten (Gemeinkosten) werden nicht bezuschusst.

    Teil 2:   – Bewertungskriterien

    Die Bewertung der Vorschläge erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Die Bewertung wird von den Kommissionsdienststellen mit Unterstützung unabhängiger Experten vorgenommen. Jeder Antrag wird anhand von Bewertungskriterien geprüft, die sich in drei Kategorien untergliedern: Zulassungs-, Gewährungs- und Auswahlkriterien. Nur Vorschläge, die den Zulassungskriterien entsprechen, werden einer vollständigen Bewertung unterzogen. Die Kriterien werden im Folgenden erläutert.

    11.

    Zulassungskriterien

    Alle eingegangenen Vorschläge und Anträge werden einer Zulässigkeitsprüfung unterzogen. Dabei wird sichergestellt, dass sie die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfüllen und dass das Einreichungsverfahren eingehalten wurde.

    Geprüft wird Folgendes:

    fristgerechter Eingang des Vorschlags bei der Kommission am oder vor dem in der Aufforderung festgelegten Stichtag und zur festgelegten Uhrzeit;

    Vollständigkeit des Vorschlags: Vorschläge, die in wesentlichen Punkten unvollständig sind – die also unzureichende Angaben zu den Partnern, zur Rechtsform oder zum Projektumfang enthalten – werden ausgeschlossen.

    Darüber hinaus müssen die Antragsteller bestätigen, dass sie sich in keiner der Situationen befinden, die laut Arbeitsprogramm zu einem Ausschluss von der Teilnahme führen.

    12.

    Gewährungskriterien

    Zur Bewertung der Qualität der eingereichten Vorschläge werden für jede Art von Maßnahmen zur Umsetzung des Programms (integrierte Netze, gezielte Projekte, thematische Netze) spezifische Gewährungskriterien mit einer spezifischen Gewichtung angelegt. Die Gewährungskriterien werden im Arbeitsprogramm „Sicheres Internet“ 2009(2) erläutert.

    13.

    Auswahlkriterien

    Bei der Bewertung anhand der Auswahlkriterien soll sichergestellt werden, dass die Antragsteller über die nötigen Ressourcen zur Kofinanzierung des Projekts sowie über die Fachkompetenz und Qualifikation für seine erfolgreiche Abwicklung verfügen.

    Die Auswahlkriterien werden zunächst unter Zugrundelegung der im Vorschlag enthaltenen Informationen angewandt. Sollten sich dabei Anhaltspunkte für eine unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit oder eine unzureichende Fachkompetenz ergeben, kann es erforderlich werden, finanzielle Sicherheiten zu verlangen oder andere Maßnahmen vorzusehen. Vorschläge, die das Verhandlungsstadium erreicht haben, werden einer formellen rechtlichen und finanziellen Prüfung unterzogen, die Voraussetzung für den Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung ist.

    Die Auswahlkriterien werden im Arbeitsprogramm „Sicheres Internet“ 2009 erläutert.

    Teil 3:   – Verwaltungstechnische Angaben und Einreichungsschluss

    14.

    Für die Ausarbeitung der Vorschläge sind die Formulare im Leitfaden für Antragsteller zu verwenden, die in Papierform in einem (1) Original und fünf (5) Kopien zusammen mit einer elektronischen Fassung auf CD-Rom bei der Kommission unter folgender Anschrift einzureichen sind:

    Europäische Kommission

    GD Informationsgesellschaft und Medien

    Sicheres Internet

    Büro EUFO 1194

    Rue Alcide de Gasperi

    2920 Luxembourg

    LUXEMBOURG

    15.

    Einreichungsschluss: 19. November 2009, 17.00 Uhr (Luxemburger Ortszeit).

    Vorschläge, die nach diesem Termin oder per Fax oder E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.

    16.

    Vorläufiger Zeitplan für das Bewertungs- und Auswahlverfahren: Die Bewertung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach dem in dieser Aufforderung angegebenen Schlusstermin für die Einreichung der Vorschläge. Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens werden die Antragsteller darüber unterrichtet, wie über ihren Antrag entschieden wurde. Um einen möglichst effizienten Einsatz der Gelder zu gewährleisten, sind bei der zeitlichen Planung einiger neuer Projekte bereits bestehende Verträge zu berücksichtigen, die im Falle mehrerer Safer-Internet-Zentren noch bis Ende 2010 laufen.

    17.

    Bei jeglichem Schriftverkehr im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (z. B. bei Rückfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags) ist stets die Kennnummer des entsprechenden Teils der Aufforderung anzugeben.

    Mit der Einreichung eines Antrags erkennt der Antragsteller die Verfahren und Bedingungen an, die in dieser Aufforderung und in den darin erwähnten Dokumenten festgelegt sind.

    Alle bei der Europäischen Kommission eingehenden Vorschläge werden streng vertraulich behandelt.

    Die Europäische Kommission verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Daher sind insbesondere Frauen aufgefordert, Vorschläge einzureichen oder an deren Ausarbeitung mitzuwirken.


    (1)  ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 118.

    (2)  Beschluss K(2009) 4023 der Kommission vom 28.5.2009, http://ec.europa.eu/saferinternet

    (3)  http://ec.europa.eu/saferinternet

    (4)  Beschluss Nr. 1351/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008, veröffentlicht in ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 118.


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