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Document C2009/131/15

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — (Sache COMP/M.5545 — ArcelorMittal/Noble European Holding)

    ABl. C 131 vom 10.6.2009, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.6.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 131/24


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5545 — ArcelorMittal/Noble European Holding)

    2009/C 131/15

    1.

    Am 2. Juni 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen ArcelorMittal (Luxemburg) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Noble European Holdings B.V. („Noble Europe“, Niederlande), das der Gruppe Noble International Ltd. („Noble“, Vereinigte Staaten) angehört.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    ArcelorMittal: Herstellung von Stahlerzeugnissen,

    Noble Europe: Herstellung maßgenau geschweißter Formteile.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5545 — ArcelorMittal/Noble European Holding per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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