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Document C2009/117/05

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — (Sache COMP/M.5534 — Access/PCH/LBI) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 117 vom 26.5.2009, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.5.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 117/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5534 — Access/PCH/LBI)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2009/C 117/05

    1.

    Am 11. Mai 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Access industries group („Access“, Vereinigte Staaten von Amerika) und das Unternehmen ProChemie Holding Limited („PCH“, Jersey) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen LyondellBasell Industries AF S.C.A („LBI“, Luxemburg).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Access: Öl, Petrochemikalien, Kohle, Aluminium, Strom und Immobilien,

    PCH: i) Waffensysteme, Verteidigungs- und Sicherheitsprodukte, ii) Herstellung und Lieferung von Rasenmähern, Gartengeräten und Rasenpflegeprodukten und iii) Betrieb von und Handel mit Geschäftsflugzeugen,

    LBI: Herstellung und Lieferung von Polymeren, Brennstoffen und Chemikalien.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5534 — Access/PCH/LBI per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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