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Document C2009/083/14

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5488 — Magna/Cadence Innovation) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 83 vom 7.4.2009, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.4.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 83/31


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5488 — Magna/Cadence Innovation)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2009/C 83/14

    (1)

    Am 27. März 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Magna Presstec AG, ein Unternehmen der Magna International Inc („Magna“, Österreich), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Cadence Innovation s.r.o. („Cadence“, Tschechische Republik) durch Aktienkauf.

    (2)

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Magna: Zulieferer der Automobilindustrie,

    Cadence: Zulieferer der Automobilindustrie.

    (3)

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    (4)

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5488 — Magna/Cadence Innovation per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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