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Document C2009/035/08
Lifelong Learning Programme (LLP) — Addendum to the call for proposals 2009 — DG EAC/31/08
Programm für lebenslanges Lernen — Nachtrag zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 — GD EAC/31/08
Programm für lebenslanges Lernen — Nachtrag zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 — GD EAC/31/08
ABl. C 35 vom 12.2.2009, p. 18–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 35/18 |
Programm für lebenslanges Lernen — Nachtrag zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 — GD EAC/31/08
(2009/C 35/08)
1. Ziele und Beschreibung
Mit diesem Nachtrag zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 für das Programm für lebenslanges Lernen (EAC/31/08; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union C 255 vom 8.10.2008, S. 6) wird das Programm für die Teilnahme der Republik Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geöffnet.
Der Nachtrag beruht auf den folgenden Rechtsinstrumenten:
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Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens, |
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Finanzierungsabkommen vom 17. November 2008 zwischen der Regierung der Republik Kroatien und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Länderprogramm für Kroatien im Rahmen der IPA-Komponente „Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau“ für 2007 (dieses Länderprogramm sieht die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln für das Projekt HR2007/4/3 — Vorbereitende Maßnahmen für die Teilnahme an den Programmen für lebenslanges Lernen und „Jugend in Aktion“ — vor), und |
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Finanzierungsabkommen zwischen der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, unterzeichnet im Wege eines Briefwechsels vom 29. April bzw. 13. Mai 2008, über das Länderprogramm (Teil 2) für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Rahmen der IPA-Komponente „Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau“ für 2007 (dieses Länderprogramms sieht die Vergabe von Gemeinschaftsmitteln für das Projekt 4.2 — Vorbereitende Maßnahmen für die Teilnahme an den Programmen für lebenslanges Lernen und „Jugend in Aktion“ — vor). |
2. Förderfähige Antragsteller
Das Programm für lebenslanges Lernen deckt sämtliche Formen und Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung ab und steht allen in Artikel 4 des Beschlusses genannten Akteuren offen.
Dieser Nachtrag dient ausschließlich zur Festlegung der Bedingungen für Antragsteller mit Sitz in der Republik Kroatien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Diese Bedingungen werden im Folgenden dargelegt.
3. Republik Kroatien
3.1. Budget und Projektlaufzeit
Das für die Republik Kroatien vorgesehene Gesamtbudget beträgt ca. 643 115 EUR. Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Dauer der Projektförderung variieren; maßgeblich sind beispielsweise Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Länder.
3.2. Fristen für Antragsteller aus der Republik Kroatien
Erasmus-Hochschulcharta |
16. März 2009 |
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Comenius, Grundtvig: Berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung |
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30. April 2009 |
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15. September 2009 |
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Leonardo da Vinci: Mobilität |
16. März 2009 |
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Erasmus: Mobilität der Studierenden (Studienaufenthalte) und des Lehr- und sonstigen Personals (Lehraufenthalte und Personalfortbildung) |
30. März 2009 |
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Querschnittsprogramm: Schwerpunktaktivität 1 — Studienbesuche |
9. April 2009 |
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Vorbereitungsbesuche |
Festlegung der Frist durch die nationale Agentur |
HINWEIS: Aufenthalte von Personen aus anderen Teilnehmerländern des Programms für lebenslanges Lernen in der Republik Kroatien können nicht im Rahmen dieser Aufforderung gefördert werden.
4. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
4.1. Budget und Projektlaufzeit
Das für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vorgesehene Gesamtbudget beträgt ca. 650 000 EUR. Die Höhe der gewährten Zuschüsse und die Dauer der Projektförderung variieren; maßgeblich sind beispielsweise Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Länder.
4.2. Fristen für Antragsteller aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Erasmus-Hochschulcharta |
16. März 2009 |
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Comenius, Grundtvig: Berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung |
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30. April 2009 |
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15. September 2009 |
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Erasmus: Mobilität der Studierenden (Studienaufenthalte) und des Lehr- und sonstigen Personals (Lehraufenthalte und Personalfortbildung) |
30. März 2009 |
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Querschnittsprogramm: Schwerpunktaktivität 1 — Studienbesuche |
9. April 2009 |
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Vorbereitungsbesuche |
Festlegung der Frist durch die nationale Agentur |
HINWEIS: Aufenthalte von Personen aus anderen Teilnehmerländern des Programms für lebenslanges Lernen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien können nicht im Rahmen dieser Aufforderung gefördert werden.
5. Ausführliche Informationen
Maßgeblich für die Umsetzung dieser in den nationalen Arbeitsprogrammen vorgesehenen Aktionen sind die ausführliche Fassung der Aufforderung (Programm für lebenslanges Lernen, Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2008-2010, Aktualisierte Fassung 2009 — Strategische Prioritäten) sowie der Programmleitfaden, die unter folgender Adresse zu finden sind: http://ec.europa.eu/llp
Die Anträge müssen die Kriterien der ausführlichen Fassung der Aufforderung erfüllen und unter Verwendung der vorgesehen Formulare eingereicht werden.