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Document C2009/026/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5386 — Penta/Okna Rąbień) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 26 vom 3.2.2009, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.2.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 26/19


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5386 — Penta/Okna Rąbień)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2009/C 26/12)

    1.

    Am 27. Januar 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 (aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Penta Holding Limited („Penta“, Tschechische Republik) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens OKNA Rąbień Sp. zo.o. („Okna“, Polen).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Penta: privates Beteiligungskapital,

    Okna: Montage und Vertrieb von Fenstern und Glastüren.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5386 — Penta/Okna Rąbień per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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