EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document C2008/273/11
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5307 — Accueil Partenaires/CDC/RVHS 1% Logement/SGRHVS) — Candidate case for simplified procedure Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5307 — Accueil Partenaires/CDC/RVHS 1% Logement/SGRHVS) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5307 — Accueil Partenaires/CDC/RVHS 1% Logement/SGRHVS) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 273 vom 28.10.2008, p. 27–27
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
28.10.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 273/27 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5307 — Accueil Partenaires/CDC/RVHS 1% Logement/SGRHVS)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/C 273/11)
1. |
Am 16. Oktober 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Accueil Partenaires („Accueil Partenaires“, Frankreich), das zur Gruppe ACCOR („Accor“, Frankreich) gehört, die Caisse des Dépôts et Consignations („CDC“, Frankreich) und das Unternehmen RHVS 1% Logements („RHVS“, Frankreich), das von einer Reihe branchenübergreifender Ausschüsse in Frankreich kontrolliert werden, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen SGRHVS („SGRHVS“, Frankreich). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5307 — Accueil Partenaires/CDC/RVHS 1% Logement/SGRHVS per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.