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Document C2008/273/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5307 — Accueil Partenaires/CDC/RVHS 1% Logement/SGRHVS) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 273 vom 28.10.2008, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 273/27


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5307 — Accueil Partenaires/CDC/RVHS 1% Logement/SGRHVS)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 273/11)

1.

Am 16. Oktober 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Accueil Partenaires („Accueil Partenaires“, Frankreich), das zur Gruppe ACCOR („Accor“, Frankreich) gehört, die Caisse des Dépôts et Consignations („CDC“, Frankreich) und das Unternehmen RHVS 1% Logements („RHVS“, Frankreich), das von einer Reihe branchenübergreifender Ausschüsse in Frankreich kontrolliert werden, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen SGRHVS („SGRHVS“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Accueil Partenaires: Verwaltung und Betrieb von vorübergehenden Unterkünften, Hoteldiensten und verbundenen Diensten,

CDC: öffentliches Unternehmen im Dienste des allgemeinen Interesses, Versicherungen, Immobilien, Kapitalanlagen und Dienste für juristische und natürliche Personen,

RHVS: Strukturierung des Engagements von Arbeitgebern im Wohnungsbau,

SGRHVS: Bereitstellung von Unterkünften für Personen mit geringem Einkommen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5307 — Accueil Partenaires/CDC/RVHS 1% Logement/SGRHVS per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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