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Document C2008/259/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5317 — IBM/ILOG) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 259 vom 11.10.2008, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 259/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5317 — IBM/ILOG)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 259/11)

1.

Am 6. Oktober 2008 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen International Business Machines Corporation („IBM“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots vom 28. Juli 2008 die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens ILOG SA („ILOG“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

IBM: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung vielfältiger Lösungen im Bereich Informationstechnologie („IT“), darunter Software, Computersysteme, Speichersysteme, Mikroelektronik, sowie Consulting- und IT-Infrastruktur-Dienstleistungen,

ILOG: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Business-Rule-Management-Software, Optimierungssoftware, Visualisierungssoftware und Supply-Chain-Management-Anwendungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5317 — IBM/ILOG per Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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