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Document C2008/259/11
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5317 — IBM/ILOG) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5317 — IBM/ILOG) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5317 — IBM/ILOG) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 259 vom 11.10.2008, p. 26–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.10.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 259/26 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5317 — IBM/ILOG)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/C 259/11)
1. |
Am 6. Oktober 2008 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen International Business Machines Corporation („IBM“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots vom 28. Juli 2008 die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens ILOG SA („ILOG“, Frankreich). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5317 — IBM/ILOG per Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.