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Document C2008/240/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5005 — Galp Energia/ExxonMobil Iberia) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 240 vom 19.9.2008, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.9.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 240/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5005 — Galp Energia/ExxonMobil Iberia)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 240/10)

1.

Am 12. September 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Galp Energia, SGPS, SA („Galp Energia“, Portugal), das der Unternehmensgruppe Galp Energia angehört und von Eni SpA („Eni“, Italien), Amorim Energia BV („Amorim“, Portugal) und Caixa Geral de Depósitos SA („CGD“, Portugal) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Esso Portuguesa Lda. (Portugal) und Esso Española SL (Spanien) sowie eines Teils der ExxonMobil Petroleum & Chemical (Belgien), die zusammen „Esso Iberia“ bilden und hundertprozentige Tochtergesellschaften der ExxonMobil Corporation („ExxonMobil“, USA) sind.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Galp Energia: Exploration und Produktion von Rohöl, Raffination und Vertrieb von Erdölprodukten,

Eni: vertikal integriertes Energieunternehmen,

Amorim: Energiedienstleistungen,

CGD: Bankdienstleistungen für Privat- und Firmenkunden, Investment-Banking und Vermögensverwaltung,

ExxonMobil: Exploration, Produktion und Verkauf von Rohöl und Erdgas, Raffination und Vertrieb von Erdölprodukten, Stromerzeugung,

Esso Iberia: Groß- und Einzelhandel mit Kraftstoffen, Düsenkraftstoff, Bitumen, Schmierstoffen und Spezialprodukten in Portugal und Spanien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5005 — Galp Energia/ExxonMobil Iberia per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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