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Document C2008/235/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5253 — Sanofi-Aventis/Zentiva) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 235 vom 13.9.2008, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.9.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 235/14


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5253 — Sanofi-Aventis/Zentiva)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 235/10)

    1.

    Am 5. September 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sanofi-Aventis Europe SAS (Frankreich), das zum Konzern Sanofi-Aventis (Frankreich) gehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots vom 11. Juli 2008 die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Zentiva NV (Niederlande).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Sanofi-Aventis: Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Arzneimitteln und Humanimpfstoffen,

    Zentiva: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Marken-Generika.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5253 — Sanofi-Aventis/Zentiva per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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