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Document C2008/235/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5301 — Capgemini/BAS) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 235 vom 13.9.2008, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.9.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 235/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5301 — Capgemini/BAS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 235/09)

1.

Am 8. September 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Cap Gemini SA („Capgemini“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Getronics PinkRoccade Business Application Services BV („BAS“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Capgemini: globale Dienstleistungsgesellschaft, die über verschiedene Unternehmen Beratungs- und Informationsdienste erbringt,

BAS: Application-Lifecycle-Management-Lösungen einschließlich kontrollierter Migration, Anwendungsverwaltung, Tests, Entwicklung, Integration, Umsetzungsprojekten, Projektmanagement und Beratung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5301 — Capgemini/BAS per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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