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Document C2008/235/08

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4920 — Haniel/Schmidt-Ruthenbeck/Metro) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 235 vom 13.9.2008, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.9.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 235/12


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4920 — Haniel/Schmidt-Ruthenbeck/Metro)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 235/08)

    1.

    Am 5. September 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Franz-Haniel & Cie GmbH („Haniel“, Deutschland) und der Gesellschafterstamm Schmidt-Ruthenbeck („Schmidt-Ruthenbeck“, Deutschland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen Metro AG („Metro“, Deutschland) durch Pooling von Stimmrechten.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Haniel: Pharmagroßhandel und Betrieb von Apotheken, Handel mit Rohstoffen für die Stahlindustrie, Textil- und Waschraumhygiene-Service, Business-to-Business Versandhandel für Büro-, Betriebs- und Lagereinrichtungen und -ausstattung sowie Produktion von Baustoffen, Trockenbau-Systemen und Rohstoffen für die Bauindustrie,

    Schmidt-Ruthenbeck: Betrieb von Urlaubshotels, Herstellung von Bildverarbeitungssystemen,

    Metro: cash and carry Großmärkte, Hypermärkte und Supermärkte für Konsumgüter des täglichen Bedarfs, Elektrofachmärkte und Warenhäuser.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4920 — Haniel/Schmidt-Ruthenbeck/Metro, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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