EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2008/195/06

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EAC/26/08 — Vorbereitende Maßnahme Amicus

ABl. C 195 vom 1.8.2008, p. 9–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/9


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EAC/26/08

Vorbereitende Maßnahme Amicus

(2008/C 195/06)

1.   Ziele und Beschreibung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist das Instrument zur Durchführung der vorbereitenden Maßnahme Amicus, mit der folgende Ziele erreicht werden sollen:

Förderung des transnationalen Charakters der Vermittlung Jugendlicher in Tätigkeiten im gemeinnützigen Dienst bzw. Freiwilligendienst,

Schaffung eines europäischen Rahmens zur Förderung der Interoperabilität der Angebote für gemeinnützige Dienste bzw. Freiwilligendienste für Jugendliche, die es in den Mitgliedstaaten gibt (von Einrichtungen für gemeinnützige Dienste oder Organisationen der Zivilgesellschaft gleichermaßen),

Ermöglichung einer Test- und Auswertungsphase mit Hilfe konkreter europäischer Kooperationsprojekte (transnationale Dimension) im Bereich gemeinnütziger Dienste bzw. Freiwilligendienste von Jugendlichen.

Die Veröffentlichung der Aufforderung erfolgt gemäß den Modalitäten des Jahresarbeitsplans 2008 für Finanzhilfen und öffentliche Aufträge im Bereich Bildung und Kultur, der von der Europäischen Kommission (im Folgenden „die Kommission“) am 11. März 2008 in Übereinstimmung mit den in Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG (1), geändert durch den Beschluss der Kommission K(2008) 3694 vom 25. Juli 2008, festgelegten Verfahren verabschiedet wurde.

Mit der Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahme beauftragt ist das Referat „Jugend in Aktion“ der Generaldirektion Bildung und Kultur der Kommission.

2.   Förderfähige Antragsteller

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind zwei Kategorien von Antragstellern förderfähig:

1.

zum einen, und zwar vorrangig, die öffentlichen Einrichtungen die hauptsächlich im Bereich gemeinnütziger Dienste tätig sind;

2.

zum anderen Nichtregierungsorganisationen oder Vereinigungen ohne Erwerbscharakter, die hauptsächlich im Bereich Freiwilligendienst von Jugendlichen tätig sind.

Um als förderfähig betrachtet zu werden, müssen antragstellende Organisationen ferner:

ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern,

einen Rechtsstatus haben,

eine mindestens zweijährige Erfahrung im Bereich der Vermittlung Jugendlicher in den gemeinnützigen Dienst bzw. Freiwilligendienst auf nationaler Ebene aufweisen (wurden Jugendliche auch ins Ausland vermittelt, darf der Anteil dieser ins Ausland vermittelten Jugendlichen 5 % aller im Verlauf der beiden letzten Jahre vermittelten Jugendlichen nicht übersteigen).

Jeder Antragsteller darf nur einen Vorschlag einreichen.

Natürliche Personen können im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen keine Finanzhilfe beantragen.

3.   Finanzrahmen und Laufzeit des Projekts

Finanzrahmen

Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind insgesamt 3 000 000 EUR vorgesehen.

Die Kommission plant die Förderung von 27 Projekten, also einem Projekt pro Mitgliedstaat, um die gesamte Europäische Union abzudecken. In Abhängigkeit von der Zahl und der Qualität der eingereichten Projekte behält sie sich jedoch vor,

keine vollständige Abdeckung der Europäischen Union zu gewährleisten,

nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben,

aber auch,

mehr als ein Projekt (jedoch höchstens drei Projekte) in einem Land zu finanzieren, falls nicht alle verfügbaren Finanzmittel nach den in dieser Aufforderung aufgeführten Regeln vergeben werden konnten.

Bei der Festlegung des Höchstbetrags der Finanzhilfe für ein Projekt wird den im vollständigen Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen niedergelegten Regeln für die Finanzhilfegewährung, aber auch der Bevölkerungszahl des betreffenden Landes Rechnung getragen. Für jedes Land der Europäischen Union wurde eine Obergrenze wie folgt festgelegt:

bei Projekten, die von antragstellenden Organisationen mit Sitz in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien und im Vereinigten Königreich vorgelegt werden, beläuft sich die Finanzhilfe auf höchstens 181 000 EUR,

bei Projekten, die von antragstellenden Organisationen mit Sitz in Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland Litauen, den Niederlanden, in Portugal, der Tschechischen Republik, der Slowakei, in Slowenien und Schweden eingereicht werden, beläuft sich die Finanzhilfe auf höchstens 91 150 EUR,

bei Projekten, die von antragstellenden Organisationen mit Sitz in Luxemburg und Malta vorgelegt werden, beläuft sich die Finanzhilfe auf höchstens 46 150 EUR.

Laufzeit

Die Projektarbeit muss zwischen dem 1. Februar 2009 und dem 30. Juni 2009 beginnen und bis spätestens 30. September 2010 abgeschlossen sein.

Der Förderzeitraum beginnt an dem im Vertrag angegebenen Datum, d. h. dem Datum des Projektbeginns. Der Förderzeitraum kann unter keinen Umständen vor dem Datum der Einreichung des Finanzhilfeantrags beginnen.

Vor dem Projektstart anfallende Kosten werden nicht berücksichtigt.

4.   Frist für die Einreichung von Vorschlägen

Die Anträge sind bei der Europäischen Kommission bis zum 31. Oktober 2008 einzureichen (es gilt das Datum des Poststempels).

5.   Ergänzende Informationen

Der vollständige Text dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie das Antragsformular und der Leitfaden für Antragsteller sind von folgender Website abrufbar:

http://ec.europa.eu/youth/index_en.htm

Die Anträge haben den im vollständigen Text dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgehaltenen Anforderungen zu entsprechen und sind auf dem hierzu vorgesehenen Formular einzureichen.


(1)  Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23).


Top