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Document C2008/169/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5147 — Santander/GE Money Bank GmbH/GE Money OE/GE Capital Deutschland GmbH/GE Money Bank Limited) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 169 vom 4.7.2008, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 169/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5147 — Santander/GE Money Bank GmbH/GE Money OE/GE Capital Deutschland GmbH/GE Money Bank Limited)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 169/08)

1.

Am 25. Juni 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Banco Santander SA („Santander“, Spanien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen GE Money Bank GmbH (Österreich), General Electric Capital Deutschland GmbH (Deutschland), GE Capital Bank Limited (Vereinigtes Königreich), GE Money Oy (Finnland) und GE Money Card Services Limited (Irland) (zusammen „GEM Business“) durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Santander: Finanzdienstleistungen,

GEM Business: Finanzdienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5147 — Santander/GE Money Bank GmbH/GE Money OE/GE Capital Deutschland GmbH/GE Money Bank Limited per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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