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Document C2008/147/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5166 — Danfoss/Sauer-Danfoss) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 147 vom 13.6.2008, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 147/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5166 — Danfoss/Sauer-Danfoss)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 147/06)

1.

Am 5. Juni 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Danfoss A/S („Danfoss“, Dänemark) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Sauer-Danfoss Inc. („Sauer-Danfoss“, USA) durch Erwerb von Anteilen. Sauer-Danfoss wird zurzeit von Danfoss A/S und Sauer Holding GmbH gemeinsam kontrolliert.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Danfoss: Forschung, Entwicklung und Produktion mechanischer und elektronischer Bauteile und Lösungen für Kühl-, Heiz- und Klimaanlagen,

Sauer-Danfoss: Konzipierung, Fertigung und Verkauf hydraulischer, elektrischer und elektronischer Systeme und Bauteile hauptsächlich zur Verwendung in mobiler Ausrüstung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5166 — Danfoss/Sauer-Danfoss, per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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