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Document C2008/140/15

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5162 — AVNET/Horizon Technology) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 140 vom 6.6.2008, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.6.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 140/23


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5162 — AVNET/Horizon Technology)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 140/15)

    1.

    Am 26. Mai 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Avnet Inc. (USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Horizon Technology Group Plc („Horizon“, Irland) durch Erwerb von Anteilen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Avnet Inc.: Vertrieb von IT-Produkten und Technologiesdienstleistungen,

    Horizon: technische Integration und Vertrieb von IT-Produkten.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5162 — AVNET/Horizon Technology per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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