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Document C2008/135/03

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — Maßnahmen zur Vorbereitung eines EU-Krisenreaktionsinstruments

ABl. C 135 vom 3.6.2008, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 135/4


Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — Maßnahmen zur Vorbereitung eines EU-Krisenreaktionsinstruments

(2008/C 135/03)

I.1.

Das Referat Katastrophenschutz der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission veröffentlicht einen Aufruf zur Einreihung von Vorschlägen mit dem Ziel, Projekte für ein EU-Krisenreaktionsinstrument für den Katastrophenschutz zu ermitteln, die für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Finanzhilfen.

I.2.

Die betroffenen Bereiche, Art und Inhalt der Maßnahmen und die Bedingungen für die Bewilligung der Finanzhilfe sind im einschlägigen Leitfaden für die Beantragung von Finanzhilfen dargelegt, der auch ausführliche Hinweise dazu enthält, wo und wann die Vorschläge einzureichen sind. Der Leitfaden sowie die Antragsformulare können von der EUROPA-Website heruntergeladen werden unter:

http://ec.europa.eu/comm/environment/funding/intro_de.htm

I.3.

Die Vorschläge müssen bis zum 22. August 2008 an die im Leitfaden angegebene Adresse bei der Kommission eingegangen sein. Hierzu müssen die Vorschläge bis zum 22. August 2008 auf dem Postweg oder per Kurierdienst eingereicht werden (es gilt das Datum des Versands, des Poststempels oder der Empfangsbestätigung). Sie können bis zum 22. August 2008, 17.00 Uhr, auch persönlich bei der im Leitfaden angegebenen Adresse abgegeben werden (es gilt das Datum der vom zuständigen Beamten datierten und unterzeichneten Empfangsbestätigung).

Fristgerecht abgesandte, aber bei der Kommission erst nach dem 5. September 2008, d. h. nach dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote, eingegangene Vorschläge werden als nicht zulässig betrachtet. Es ist Aufgabe des Antragstellers, dafür zu sorgen, dass die Frist eingehalten wird.

Per Fax oder elektronischer Post unterbreitete Vorschläge, unvollständige Anträge und Anträge, die in mehreren Teilen übermittelt werden, können nicht angenommen werden.

I.4.

Das Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen umfasst folgende Schritte:

Erhalt, Registrierung und Empfangsbestätigung durch die Kommission,

Beurteilung der Vorschläge durch die Kommission,

Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags und Mitteilung des Ergebnisses an die Antragsteller.

Die Mittelempfänger werden auf der Grundlage der in den genannten Unterlagen (s. Ziffer I.2.) dargelegten Kriterien und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgewählt.

Erteilt die Kommission ihre Zustimmung, so schließt sie mit dem Antragsteller eine Finanzhilfevereinbarung (unter Angabe der Beträge in Euro).

Das gesamte Verfahren ist streng vertraulich.


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