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Document C2008/112/19

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5094 — Nokia/Trolltech) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 112 vom 7.5.2008, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.5.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 112/37


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5094 — Nokia/Trolltech)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 112/19)

    1.

    Am 24. April 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Nokia Corporation („Nokia“, Finnland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Trolltech ASA („Trolltech“, Norwegen) durch ein öffentliches Übernahmeangebot vom 28. Januar 2008.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Nokia: Ausrüstung, Lösungen und Dienste für Kommunikationsnetzwerke,

    Trolltech: Herstellung und Lieferung von Werkzeugen zur Entwicklung von Software.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5094 — Nokia/Trolltech, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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