Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2008/089/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5101 — OJSC Novolipetsk Steel/Novexco/Novex Trading) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 89 vom 10.4.2008, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.4.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 89/16


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5101 — OJSC Novolipetsk Steel/Novexco/Novex Trading)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 89/09)

    1.

    Am 1. April 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen NLMK International BV („NLMK International“, Niederlande), kontrolliert von OJSC Novolipetsk Steel („OJSC“, Russland), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die alleinige Kontrolle über die Unternehmen Novexco (Cyprus) Limited („Novexco“, Zypern) und Novex Trading (Swiss) SA („Novex Trading“, Schweiz) durch Erwerb von Anteilen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    OJSC Novolipetsk: vertikal integrierter internationaler Stahlerzeugungs- und -verarbeitungskonzern,

    Novexco: Handel mit Stahl,

    Novex Trading: Handel mit Stahl.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5101 — OJSC Novolipetsk Steel/Novexco/Novex Trading an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


    Top