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Document C2007/304/09
Youth in Action Programme 2007-2013 — Publication of the Programme Guide valid as of 1 January 2008
Programm Jugend in Aktion 2007-2013 — Veröffentlichung der ab dem 1. Januar 2008 gültigen Fassung des Programmhandbuchs
Programm Jugend in Aktion 2007-2013 — Veröffentlichung der ab dem 1. Januar 2008 gültigen Fassung des Programmhandbuchs
ABl. C 304 vom 15.12.2007, p. 8–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 304/8 |
Programm „Jugend in Aktion“ 2007-2013 — Veröffentlichung der ab dem 1. Januar 2008 gültigen Fassung des Programmhandbuchs
(2007/C 304/09)
Einleitung
Am 15. November 2006 nahmen das Europäische Parlament und der Rat den Beschluss Nr. 1719/2006/EG (1) über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007-2013 an. Leitlinien für die Durchführung des Programms und für den Antrag potenzieller Zuschussempfänger finden sich im Leitfaden („Handbuch“) zum Programm „Jugend in Aktion“.
I. Vorbehaltsklausel
Das Programmhandbuch stellt für die Kommission keine rechtliche Verpflichtung dar.
Die Durchführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Jahr 2008 gemäß dem Programmhandbuch steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesamthaushaltsplans 2008 der Europäischen Union durch die Haushaltsbehörde.
II. Ziele und Prioritäten
In der Rechtsgrundlage des Programms „Jugend in Aktion“ werden die folgenden allgemeinen Ziele festgelegt:
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Förderung der aktiven Bürgerschaft junger Menschen im Allgemeinen und ihres europäischen Bürgersinns im Besonderen, |
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Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz unter jungen Menschen, insbesondere zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union, |
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Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen jungen Menschen in verschiedenen Ländern, |
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Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich, |
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Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich. |
Diese allgemeinen Ziele werden auf Projektebene unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten ständigen Prioritäten umgesetzt:
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europäische Bürgerschaft, |
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Partizipation junger Menschen, |
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kulturelle Vielfalt, |
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Einbeziehung benachteiligter junger Menschen. |
III. Struktur des Programms „Jugend in Aktion“
Um die Ziele des Programms „Jugend in Aktion“ zu verwirklichen, sind fünf operative Aktionen vorgesehen.
Aktion 1 — Jugend für Europa
Im Programmhandbuch ist eine Unterstützung für die nachstehend aufgeführten Unteraktionen vorgesehen:
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Unteraktion 1.1 — Jugendaustausch: Diese Unteraktion ermöglicht es Gruppen junger Menschen aus verschiedenen Ländern, zusammenzukommen und mehr über die Kultur der anderen zu erfahren. Die Gruppen planen auf der Grundlage eines Themas von beiderseitigem Interesse gemeinsam ihren Jugendaustausch. |
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Unteraktion 1.2 — Jugendinitiativen: Diese Unteraktion unterstützt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene konzipierte Gruppenprojekte. Sie unterstützt außerdem die Vernetzung vergleichbarer Projekte zwischen verschiedenen Ländern. Ziel ist die Stärkung des europäischen Aspekts der Initiativen und die Förderung von Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen. |
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Unteraktion 1.3 — Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen: Diese Unteraktion unterstützt die Teilnahme junger Menschen am demokratischen Leben ihrer lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinschaft sowie auf internationaler Ebene. |
Aktion 2 — Europäischer Freiwilligendienst
Diese Aktion unterstützt die Mitwirkung junger Menschen an verschiedenen Formen freiwilliger Aktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen dieser Aktion können junge Menschen einzeln oder in Gruppen an unbezahlten gemeinnützigen Aktivitäten im Ausland teilnehmen.
Aktion 3 — Jugend in der Welt
Im Programmhandbuch ist eine Unterstützung für die folgende Unteraktion vorgesehen:
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Unteraktion 3.1 — Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union: Diese Unteraktion unterstützt Projekte mit Nachbarstaaten, und zwar Jugendaustauschprogramme und Projekte für Ausbildung und Vernetzung im Jugendbereich. |
Aktion 4 — Unterstützungssysteme für die Jugend
Im Programmhandbuch ist eine Unterstützung für die folgende Unteraktion vorgesehen:
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Unteraktion 4.3 — Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen: Diese Unteraktion unterstützt insbesondere den Austausch von Erfahrungen, Fachwissen und bewährten Praktiken sowie Aktivitäten, die zu langfristigen hochwertigen Projekten sowie Partnerschaften und Netzwerken führen können. |
Aktion 5 — Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich
Im Programmhandbuch ist eine Unterstützung für die folgende Unteraktion vorgesehen:
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Unteraktion 5.1 — Begegnungen junger Menschen mit den für die Jugendpolitik Verantwortlichen: Mit dieser Unteraktion werden die Zusammenarbeit, Seminare und der strukturierte Dialog zwischen jungen Menschen, den in der Jugendarbeit Tätigen und den für die Jugendpolitik verantwortlichen Personen unterstützt. |
IV. Förderfähige Antragsteller
Anträge können eingereicht werden von:
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gemeinnützigen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen, |
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lokalen und regionalen öffentlichen Körperschaften, |
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informellen Gruppen junger Menschen, |
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europaweit tätigen Jugendorganisationen, |
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internationalen gemeinnützigen Organisationen, |
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gewinnorientierten Organisationen, die eine Veranstaltung im Bereich Jugend, Sport oder Kultur organisieren. |
Die Antragsteller müssen ihren rechtmäßigen Sitz in einem der Programmländer oder einem der benachbarten Partnerländer des westlichen Balkans haben.
Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenztere Gruppe von Projektträgern. Die Förderfähigkeit antragstellender Projektträger wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw. Unteraktion eigens festgelegt.
V. Förderfähige Länder
Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen:
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den Mitgliedstaaten der Europäischen Union; |
b) |
gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens den EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind (Island, Liechtenstein und Norwegen); |
c) |
den Kandidatenländern im Rahmen der Heranführungsstrategie gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen, die in den Rahmenabkommen mit diesen Ländern über ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind; |
d) |
Drittstaaten, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Gemeinschaft geschlossen haben. |
Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenzte Gruppe von Ländern. Die Förderfähigkeit der jeweiligen Länder wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw. Unteraktion eigens festgelegt.
VI. Budget und Laufzeit
Für den Zeitraum 2007-2013 verfügt das Programm über ein Gesamtbudget von 885 Mio. EUR. Die jeweilige Mittelausstattung für ein Jahr unterliegt der Billigung durch die Haushaltsbehörde.
VII. Weitere Informationen
Weitere Informationen, darunter auch nähere Einzelheiten zu den Terminen für die Antragstellung, sind im Handbuch zum Programm „Jugend in Aktion“ auf folgenden Websites zu finden:
http://ec.europa.eu/youth
http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_en.htm
(1) ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 6.